Worum geht es im Wohnmobil-Abgasskandal?
Viele Hersteller von Wohnmobilen bauen den Wohnteil auf ein fertiges Fahrgestell mit Motor. Sehr häufig ist das ein Fiat Ducato. Motor und Motorsoftware stammen dann vom Hersteller des Fahrgestells, nicht von der Marke, die auf dem Wohnmobil steht.
Ein Diesel verringert seinen Ausstoß von Stickoxiden unter anderem mit der Abgasrückführung: Ein Teil des Abgases wird zurück in den Motor geleitet. In mehreren österreichischen Verfahren haben Gerichte zu Wohnmobilen auf Fiat-Ducato-Basis Folgendes festgestellt:
- Nach etwa 22 Minuten: Die Abgasrückführung wird nach rund 22 Minuten Fahrt stark verringert oder ganz abgeschaltet, also ungefähr dann, wenn die Abgasprüfung für die Zulassung vorbei ist.
- Bei kühlerem Wetter: In einigen Verfahren wurde die Abgasrückführung schon unter etwa 20 Grad Außentemperatur stark zurückgefahren, bei einem Wohnmobil mit Euro 6b ab etwa 6 Grad. Diesen Temperaturbereich nennt man Thermofenster.
Wie wurde der Fiat-Abgasskandal bekannt?
Im Juli 2020 durchsuchten Ermittler in Deutschland, Italien und der Schweiz Geschäftsräume. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelte wegen des Verdachts verbotener Abschalteinrichtungen in mehr als 200.000 Dieselfahrzeugen. Die europäische Justizbehörde Eurojust nannte dabei ausdrücklich auch größere Fahrzeuge wie Wohnmobile.
Welche Wohnmobile und Motoren sind betroffen?
Es geht um Wohnmobile auf Fiat-Ducato-Basis mit Dieselmotor und den Abgasnormen Euro 5 oder Euro 6b. In den Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs tauchen zum Beispiel diese Fahrzeuge auf:
- Hymer, gebraucht gekauft 2015, Basisfahrzeug Fiat Ducato
- Sunlight T 66 auf einem Fiat Ducato 2,3 und Sunlight I 68 auf Fiat-Ducato-Basis
- Malibu 640 LE auf Fiat Ducato, neu gekauft 2018
- Wohnmobile mit den Motoren F1AE3481E (2,3 Liter, Euro 5) und F1AGL411C (2,3 Liter, 150 PS, Euro 6b)
Welche Baujahre sind betroffen?
Entscheidend ist die Abgasnorm, nicht das Baujahr. Gemeint sind Wohnmobile mit Euro 5 oder Euro 6b. Die Fahrzeuge in den Urteilen wurden zwischen 2014 und 2020 zum ersten Mal zugelassen. Welche Abgasnorm Ihr Wohnmobil hat, steht im Zulassungsschein.
Gilt das auch für Citroën Jumper und Peugeot Boxer?
Citroën Jumper und Peugeot Boxer sind Schwestermodelle des Fiat Ducato, unterscheiden sich aber vor allem bei den Motoren. In den Urteilen des Obersten Gerichtshofs ging es um Wohnmobile auf Fiat-Ducato-Basis.
Wie finde ich heraus, ob mein Wohnmobil betroffen ist?
Einen ersten Hinweis geben zwei Dinge im Zulassungsschein: ob das Fahrgestell ein Fiat Ducato ist und ob als Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6b eingetragen ist. Ob ein bestimmtes Wohnmobil die beschriebene Software hat, kann nur im Einzelfall geprüft werden.
Gibt es einen Rückruf oder ein Software-Update?
In mehreren Verfahren, über die der Oberste Gerichtshof entschieden hat, wurde für die Wohnmobile kein Software-Update angeboten oder durchgeführt. Die Fahrzeuge waren auch von keinem Rückruf wegen der Abgasreinigung betroffen und hatten weiterhin eine gültige Typgenehmigung, also die Zulassung des Fahrzeugtyps.
Nach dem Obersten Gerichtshof spricht eine noch gültige Typgenehmigung nicht gegen einen Schadenersatz. Der Schaden liegt darin, dass die Nutzung des Wohnmobils wegen der verbotenen Einrichtung von Anfang an rechtlich unsicher ist.
Schadenersatz: Was hat der Oberste Gerichtshof entschieden?
Der Europäische Gerichtshof hat 2022 entschieden, dass solche Abschalteinrichtungen grundsätzlich verboten sind, und 2023, dass Käufer vom Hersteller Schadenersatz verlangen können, wenn ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist. Der Oberste Gerichtshof wendet das auch auf Wohnmobile an. Er hat 2024 festgehalten, dass er Wohnmobile mit gleichem oder ähnlichem Motor schon mehrmals als Fahrzeuge mit verbotener Abschalteinrichtung beurteilt hat (4 Ob 121/23g).
Wie hoch ist der Schadenersatz beim Wohnmobil?
Der Schaden ist nach dem Obersten Gerichtshof zwischen 5 und 15 % des Kaufpreises zu schätzen. In diesen Fällen haben Gerichte rechtskräftig zugesprochen:
- Hymer, gebraucht um 54.000 Euro: 10 % des Kaufpreises, also 5.400 Euro (4 Ob 99/24y).
- Malibu auf Fiat Ducato, neu gekauft 2018: 15 % des Kaufpreises (2 Ob 137/23w).
- Laika-Wohnmobil um 74.000 Euro: 5 % des Kaufpreises, also 3.700 Euro. Das Gericht blieb am unteren Rand, weil der Käufer das Wohnmobil zehn Jahre ohne Probleme genutzt hatte (10 Ob 16/26i).
- Fiat-Wohnmobil mit F1AGL411C, neu gekauft 2018: 30 % des Kaufpreises. Ein Sachverständiger hatte diesen Wert für den Fall ermittelt, dass kein Software-Update gemacht wird (4 Ob 121/23g).
Kann ich das Wohnmobil auch zurückgeben?
Ja, auch das kam vor. Eine Käuferin eines Sunlight I 68 um 75.000 Euro bekam 60.000 Euro zurück und gab dafür das Wohnmobil zurück. Abgezogen wurde ein Entgelt für sieben Jahre Nutzung. Weil man in einem Wohnmobil auch wohnt, setzten die Gerichte dieses Entgelt mit einem Fünftel des Kaufpreises an. Der Oberste Gerichtshof hat das bestätigt (9 Ob 105/25v).
Gegen wen richtet sich der Anspruch?
In den Urteilen richtete sich der Schadenersatz gegen den Hersteller des Basisfahrzeugs, nicht gegen die Marke des Aufbaus. Einen Anspruch aus Gewährleistung gegen den Händler hat der Oberste Gerichtshof in einem Fall abgelehnt (2 Ob 137/23w).
Woran ist eine Klage schon gescheitert?
Der Käufer muss beweisen, dass sein Fahrzeug eine Abschalteinrichtung hat. In einem Fall zu einem Wohnmobil mit dem Motor F1AE3481E gelang das nicht, weil kein Gutachten beantragt worden war. Die Klage wurde abgewiesen (9 Ob 62/25w).
Aktueller Stand: Was ist beim Fiat Ducato noch offen?
Im April 2026 hat der Oberste Gerichtshof dem Europäischen Gerichtshof in einem Fall zu einem Wohnmobil auf Fiat-Ducato-Basis neue Fragen gestellt (8 Ob 42/26y). Das Wohnmobil hat den Motor F1AGL411C mit Euro 6b und reinigt das Abgas zusätzlich mit einem Speicherkatalysator. Die Vorinstanzen hatten dem Käufer 15 % des Kaufpreises zugesprochen. Der Europäische Gerichtshof soll nun klären:
- Kommt es auf die ganze Abgasreinigung an oder auf ein einzelnes Teil wie das Thermofenster?
- Muss das Fahrzeug zusätzlich einen Grenzwert überschreiten?
- Was muss der Käufer beweisen, und was der Hersteller?
- Müssen die Grenzwerte auch beim normalen Fahren gelten, nicht nur auf dem Prüfstand?
Was bedeutet das für andere Verfahren?
Der Fall wartet auf die Antwort aus Luxemburg. Wann sie kommt, ist nicht bekannt. Die bisherigen Urteile bleiben rechtskräftig. Noch im März 2026 hat der Oberste Gerichtshof in einem anderen Wohnmobil-Fall über die Höhe des Schadenersatzes entschieden (10 Ob 16/26i).
Die wichtigsten Daten
Durchsuchungen in Deutschland, Italien und der Schweiz
Ermittelt wird wegen des Verdachts verbotener Abschalteinrichtungen in mehr als 200.000 Dieselfahrzeugen, ausdrücklich auch in Wohnmobilen.[14]
Europäischer Gerichtshof: Thermofenster grundsätzlich verboten
Eine Ausnahme kommt nur zum Schutz des Motors vor unmittelbaren Schäden in Betracht.[12]
Europäischer Gerichtshof: Schadenersatz gegen den Hersteller möglich (C-100/21)
Käufer können vom Hersteller Schadenersatz verlangen, wenn ihnen durch eine verbotene Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist.[10]
Oberster Gerichtshof: 15 % für ein Malibu-Wohnmobil auf Fiat Ducato (2 Ob 137/23w)
Die gültige Typgenehmigung spricht nicht gegen den Schadenersatz. Einen Anspruch aus Gewährleistung gegen den Händler sah das Gericht in diesem Fall nicht.[9]
Oberster Gerichtshof: 10 % für ein gebrauchtes Hymer-Wohnmobil (4 Ob 99/24y)
Abgasrückführung nach etwa 22 Minuten verringert, kein Software-Update angeboten. Der Schaden liegt zwischen 5 und 15 % des Kaufpreises.[6]
Oberster Gerichtshof: 30 % für ein Wohnmobil ohne Software-Update (4 Ob 121/23g)
Motor F1AGL411C mit Euro 6b. Der Oberste Gerichtshof verweist auf mehrere frühere Wohnmobil-Fälle mit gleichem Motortyp.[5]
Oberster Gerichtshof: Klage ohne Beweis der Abschalteinrichtung abgewiesen (9 Ob 62/25w)
Der Käufer hatte kein Gutachten beantragt.[4]
Europäischer Gerichtshof: Typgenehmigung entlastet nicht (C-666/23)
Der Hersteller kann sich nicht darauf berufen, er habe sich auf die behördliche Genehmigung verlassen.[11]
Oberster Gerichtshof: Rückgabe eines Sunlight I 68 bestätigt (9 Ob 105/25v)
Die Käuferin bekommt 60.000 Euro von 75.000 Euro Kaufpreis zurück und gibt das Wohnmobil zurück.[3]
Oberster Gerichtshof: 5 % für ein Laika-Wohnmobil (10 Ob 16/26i)
Unterer Rand, weil das Wohnmobil zehn Jahre ohne Probleme genutzt wurde.[2]
Oberster Gerichtshof legt dem Europäischen Gerichtshof Fragen vor (8 Ob 42/26y)
Wohnmobil auf Fiat-Ducato-Basis mit Motor F1AGL411C und Euro 6b. Das Verfahren ist bis zur Antwort ausgesetzt.[1]


