Datenschutz

Meta-Tracking über Pixel und Business Tools: Was Nutzer in Österreich wissen sollten

Viele Webseiten und Apps haben unsichtbare Werkzeuge von Meta eingebaut, etwa den Meta-Pixel. Sie melden an Meta, was Sie dort tun, und Meta ordnet das Ihrem Facebook- oder Instagram-Konto zu. Der Oberste Gerichtshof hat im November 2025 im Fall von Max Schrems entschieden: Ohne Einwilligung darf Meta diese Daten nicht verwenden, auch nicht für personalisierte Werbung. In Deutschland haben Oberlandesgerichte Nutzern dafür bereits Schadenersatz zugesprochen.

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Zuletzt aktualisiert
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Bonadis Prozessfinanzierung GmbH, Wien

Steckbrief

Wer ist betroffen
Menschen mit einem Facebook- oder Instagram-Konto, die Webseiten oder Apps genutzt haben, in die Werkzeuge von Meta eingebaut sind, zum Beispiel Onlineshops, Nachrichtenseiten oder Gesundheitsseiten.
Worum es geht
Meta sammelt über diese Werkzeuge, welche Seiten Sie besuchen und was Sie dort tun, und nutzt das für Werbung. Der Oberste Gerichtshof sagt: Das ist ohne Einwilligung nicht erlaubt.
Seit wann
Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 26. November 2025. Die Klage von Max Schrems lief seit 2014.
Aktueller Stand
Das Urteil in Österreich ist rechtskräftig. Über Schadenersatz für das Tracking selbst hat der Oberste Gerichtshof noch nicht entschieden. In Deutschland gibt es dazu erste Urteile.
Gegner
Meta Platforms Ireland Limited, Dublin (Facebook und Instagram in der EU)
Werkzeuge
Meta-Pixel, Conversions API, App Events, Social Plugins wie der „Gefällt mir“-Knopf

Worum geht es beim Meta-Tracking über Pixel und Business Tools?

Meta, der Konzern hinter Facebook und Instagram, bietet Unternehmen Werkzeuge an, die sie in ihre Webseiten und Apps einbauen können. Meta nennt sie Business Tools. Für Besucher sind sie unsichtbar. Sie melden an Meta, welche Seiten jemand aufruft, was er in den Warenkorb legt oder was er kauft. Meta gleicht diese Daten mit seinen Nutzerkonten ab und verwendet sie unter anderem für Werbung, die auf die Person zugeschnitten ist.

Juristisch heißt das Tracking: Ihr Verhalten im Internet wird verfolgt und gespeichert. Gerichte sprechen von einem Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten.

Was ist der Meta-Pixel?

Der Meta-Pixel (früher Facebook-Pixel) ist ein kleines Stück Programmcode auf einer Webseite. Meta beschreibt ihn selbst als Code, mit dem man die Aktivität von Besuchern auf der eigenen Webseite verfolgen kann. Der Betreiber der Seite sieht so, wie gut seine Werbung wirkt. Meta erhält die Daten ebenfalls.

Was gehört zu den Meta Business Tools?

Laut den Nutzungsbedingungen von Meta gehören dazu unter anderem:

  • der Meta-Pixel auf Webseiten
  • die Conversions API, über die Unternehmen Daten direkt von ihrem Server an Meta schicken
  • App Events in Handy-Apps, die Meta meldet, was in der App passiert
  • Social Plugins wie der „Gefällt mir“-Knopf und das Anmelden mit Facebook

Wer ist vom Meta-Tracking betroffen?

Im Mittelpunkt stehen Menschen, die ein Konto bei Facebook oder Instagram haben oder hatten. Meta kann die gemeldeten Daten ihrem Konto zuordnen. Nach dem Oberlandesgericht Jena erfasst Meta die Daten auch dann, wenn jemand beim Surfen gerade nicht bei Facebook oder Instagram angemeldet ist.

Im Fall von Max Schrems hatte Meta zum Beispiel Besuche auf Seiten politischer Parteien, auf Gesundheitsseiten und auf Seiten für homosexuelle Menschen gespeichert und seinem Konto zugeordnet.

Wie sehe ich, welche Daten Meta von anderen Seiten über mich hat?

Meta zeigt in den Einstellungen von Facebook und Instagram unter „Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien“, welche Unternehmen Aktivitäten an Meta gemeldet haben. Eine vollständige Übersicht ist das aber nicht. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass solche Werkzeuge im Konto nur einen Teil der Daten zeigen.

Vollständig ist erst eine Datenauskunft. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem europäischen Datenschutzgesetz, können Sie von Meta verlangen, alle gespeicherten Daten zu erfahren, dazu woher sie stammen und an wen sie gegangen sind.

Was hat der OGH im Fall Schrems gegen Meta entschieden?

Der Jurist Max Schrems hat 2014 in Wien gegen Facebook geklagt. Am 26. November 2025 hat der Oberste Gerichtshof über die offenen Punkte entschieden (6 Ob 189/24y). Das Urteil wurde im Dezember 2025 bekannt. Die wichtigsten Ergebnisse:

Daten von fremden Webseiten nur mit Einwilligung

Meta darf Daten, die es über Plugins und ähnliche Werkzeuge auf fremden Webseiten erhält, nicht verwenden. Ausgenommen sind nur technische Daten, die nötig sind, um Teile der Webseite anzuzeigen, und Fälle, in denen der Nutzer ausdrücklich eingewilligt hat. Meta ist für diese Daten selbst verantwortlich. Darauf, dass Meta später nur im Auftrag der Unternehmen tätig gewesen sein will, kommt es nicht an.

Personalisierte Werbung braucht eine Einwilligung

Meta hatte argumentiert, personalisierte Werbung sei Teil des Vertrags mit den Nutzern. Der Oberste Gerichtshof sieht das wie der Europäische Gerichtshof anders: Die Werbung finanziert Meta, sie ist aber keine Leistung für den Nutzer. Auch ein berechtigtes Interesse von Meta reicht nicht. Ohne Einwilligung ist diese Verarbeitung nicht erlaubt.

Besonders geschützte Daten wie Gesundheit oder sexuelle Orientierung

Wer Seiten über Gesundheit, Politik oder sexuelle Orientierung besucht, verrät damit oft sehr persönliche Dinge. Solche Daten sind besonders geschützt. Nach dem Obersten Gerichtshof gilt der strenge Schutz für die ganze Datensammlung, wenn sie solche Informationen enthalten kann. Dass jemand eine Seite aufruft, heißt nicht, dass er diese Information öffentlich machen will.

Meta muss vollständig Auskunft geben

Meta muss dem Kläger binnen 14 Tagen alle über ihn gespeicherten Daten nennen, mit Zweck, Empfängern und Herkunft. Hinweise auf Werkzeuge im Konto reichen nicht, und die Empfänger müssen konkret genannt werden.

Gibt es Schadenersatz für das Meta-Tracking?

Wer durch einen Verstoß gegen den Datenschutz einen Schaden erleidet, kann nach der DSGVO Schadenersatz verlangen. Das gilt auch für sogenannte immaterielle Schäden. Ob und in welcher Höhe das zusteht, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Was ist immaterieller Schadenersatz nach der DSGVO?

Ein immaterieller Schaden ist ein Schaden, der sich nicht direkt in Geld zeigt, zum Beispiel Ärger, Sorge oder das Gefühl, überwacht zu werden. Der Europäische Gerichtshof und der Oberste Gerichtshof haben dazu drei Grundsätze aufgestellt:

  • Ein Verstoß gegen den Datenschutz allein reicht nicht. Es muss tatsächlich ein Schaden entstanden sein.
  • Der Schaden muss nicht schwer sein. Eine Mindestgrenze gibt es nicht.
  • Auch der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten kann ein Schaden sein, wenn ihn die betroffene Person wirklich erlebt hat.

Wofür Max Schrems 500 € bekam

Max Schrems hat in seinem Verfahren 500 € immateriellen Schadenersatz erhalten. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien hat ihm den Betrag 2020 zugesprochen, weil Meta seine Anfrage nach seinen Daten nur unvollständig beantwortet hatte. Seit 2021 ist das rechtskräftig (6 Ob 56/21k). Mehr hatte er nicht verlangt. Für das Tracking selbst ging es in seinem Verfahren um Unterlassung, also darum, dass Meta damit aufhört.

Was der OGH sonst zum Schadenersatz sagt

Im Juli 2025 hat der Oberste Gerichtshof in einem anderen Fall eine Klage abgewiesen (6 Ob 113/24x). Der Kläger hatte erfahren, dass ein Unternehmen Werbemerkmale über ihn gespeichert hatte. Er hatte nur geschildert, dass er den Verstoß erkannt hatte, aber nicht, dass er tatsächlich Ärger oder Sorge empfand. Das reichte nicht.

Urteile in Deutschland zu den Meta Business Tools

Deutsche Gerichte haben Meta bereits zu Schadenersatz für das Tracking verurteilt. Für Gerichte in Österreich sind diese Urteile nicht bindend, sie entscheiden selbst. Zwei Beispiele:

  • Oberlandesgericht Dresden, 3. Februar 2026: je 1.500 € in vier Verfahren. Das Gericht sah im Kontrollverlust ein Gefühl umfassender Überwachung. Die Urteile sind rechtskräftig.
  • Oberlandesgericht Jena, 2. März 2026: 3.000 €, weil ein großer Teil des Privatlebens lange und umfassend aufgezeichnet wurde (3 U 31/25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Aktueller Stand: Was ist beim Meta-Tracking noch offen?

Das Urteil des Obersten Gerichtshofs betrifft die Lage bis 2020. Seit 6. November 2023 können Nutzer in der EU wählen: Facebook und Instagram kostenlos mit Einwilligung in personalisierte Werbung oder ein bezahltes Abo ohne diese Werbung. Wie diese Umstellung zu beurteilen ist, hat der Oberste Gerichtshof offengelassen, weil sie nach dem Ende der Verhandlung in erster Instanz kam.

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs über Schadenersatz für das Tracking selbst gibt es noch nicht. Wer Schadenersatz verlangt, muss nach den Grundsätzen oben darlegen, welchen Schaden er erlitten hat.

Die wichtigsten Daten

  1. Landesgericht Wien spricht Max Schrems 500 € zu

    Grund ist die unvollständige Auskunft von Facebook über seine Daten. Über das Tracking wird später entschieden.[2]

  2. Oberster Gerichtshof: 500 € rechtskräftig, Fragen an den EuGH

    Für die übrigen Punkte wartet das Verfahren auf Antworten des Europäischen Gerichtshofs.[2]

  3. Europäischer Gerichtshof: Verstoß allein reicht nicht für Schadenersatz (C-300/21)

    Es muss ein Schaden entstanden sein, eine Mindestgrenze für den Schaden gibt es aber nicht.[4]

  4. Europäischer Gerichtshof: Daten von fremden Seiten können besonders geschützt sein (C-252/21)

    Personalisierte Werbung ist für den Vertrag mit den Nutzern nicht erforderlich.[5]

  5. Meta führt das Abo ohne personalisierte Werbung ein

    Nutzer in der EU wählen zwischen Einwilligung und einem bezahlten Abo.[1]

  6. Europäischer Gerichtshof im Fall Schrems gegen Meta (C-446/21)

    Meta darf nicht alle Daten unbegrenzt für Werbung nutzen. Wer seine sexuelle Orientierung öffentlich macht, gibt damit keine weiteren Daten frei.[6]

  7. Oberster Gerichtshof: Schaden muss tatsächlich entstanden sein (6 Ob 113/24x)

    Das bloße Erkennen eines Verstoßes reicht für Schadenersatz nicht.[3]

  8. Oberster Gerichtshof: Tracking auf fremden Seiten ohne Einwilligung verboten (6 Ob 189/24y)

    Meta muss die Nutzung dieser Daten und personalisierte Werbung ohne Einwilligung unterlassen und vollständig Auskunft geben. Bekannt wurde das Urteil im Dezember 2025.[1][9]

  9. Oberlandesgericht Dresden: je 1.500 € Schadenersatz

    Vier Urteile wegen der Business Tools, rechtskräftig.[7]

  10. Oberlandesgericht Jena: 3.000 € Schadenersatz (3 U 31/25)

    Noch nicht rechtskräftig, die Revision an den Bundesgerichtshof ist zugelassen.[8]

Der Ablauf

In drei Schritten zu Ihrem Recht.

  1. Schritt 1

    Fall einreichen

    Beantworten Sie über das Formular einige Fragen zu Ihrem Fall. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

  2. Symbolbild: Rechtsanwalt
    Schritt 2

    Anwalt übernimmt Ihren Fall

    Ein spezialisierter österreichischer Rechtsanwalt setzt Ihren Anspruch durch. Bonadis organisiert das Verfahren.

  3. Schritt 3

    Auszahlung erhalten

    Wann und in welcher Höhe, regelt Ihre Vereinbarung mit Bonadis.

Häufige Fragen zum Tracking durch Meta

Was ist der Meta-Pixel?

Der Meta-Pixel, früher Facebook-Pixel, ist ein Stück Programmcode, das Unternehmen in ihre Webseite einbauen. Er meldet an Meta, was Besucher auf der Seite tun, etwa welche Seiten sie aufrufen oder was sie kaufen. Meta kann diese Daten dem Facebook- oder Instagram-Konto der Besucher zuordnen.

Was sind Meta Business Tools?

So nennt Meta seine Werkzeuge für Unternehmen: den Meta-Pixel auf Webseiten, die Conversions API, App Events in Handy-Apps und Social Plugins wie den „Gefällt mir“-Knopf. Alle schicken Daten über das Verhalten von Besuchern an Meta.

Was hat der OGH im Fall Schrems gegen Meta entschieden?

Der Oberste Gerichtshof hat am 26. November 2025 entschieden, dass Meta Daten von fremden Webseiten ohne Einwilligung nicht verwenden darf und dass personalisierte Werbung eine Einwilligung braucht. Meta muss außerdem vollständig Auskunft über alle gespeicherten Daten geben (6 Ob 189/24y).

Wie kann ich prüfen, ob Meta Daten von anderen Webseiten über mich hat?

Einen ersten Hinweis gibt in Facebook und Instagram die Übersicht „Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien“. Sie ist nach dem Obersten Gerichtshof aber nicht vollständig. Vollständig ist eine Datenauskunft nach der DSGVO, die Sie bei Meta verlangen können.

Welche Schadenersatzansprüche gibt es in Österreich bei Datenschutzverstößen?

Nach der DSGVO kann Schadenersatz verlangen, wer durch einen Verstoß einen Schaden erlitten hat, auch einen immateriellen Schaden wie Ärger, Sorge oder das Gefühl, überwacht zu werden. Der Verstoß allein reicht nach dem Obersten Gerichtshof nicht, der Schaden muss tatsächlich entstanden sein. Ob das zutrifft, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Wie hoch ist der Schadenersatz bei einer Datenschutzverletzung durch Meta?

Eine feste Summe gibt es nicht, die Gerichte entscheiden im Einzelfall. In Österreich hat Max Schrems 500 € erhalten, weil Meta seine Auskunft unvollständig beantwortet hatte. In Deutschland haben Oberlandesgerichte für das Tracking über die Business Tools zum Beispiel 1.500 € (Dresden) und 3.000 € (Jena, nicht rechtskräftig) zugesprochen.

Gilt das OGH-Urteil auch seit dem Abo-Modell von Meta?

Das Urteil betrifft die Lage bis 2020. Seit November 2023 gibt es für Nutzer in der EU die Wahl zwischen Einwilligung und einem bezahlten Abo ohne personalisierte Werbung. Wie das zu beurteilen ist, hat der Oberste Gerichtshof offengelassen.

Bin ich betroffen, wenn ich beim Surfen nicht bei Facebook angemeldet war?

Nach dem Oberlandesgericht Jena erfasst Meta die Daten auch bei abgemeldeten Nutzern. Ob und welche Daten in Ihrem Fall gemeldet wurden, zeigt eine Datenauskunft.

Ist das dasselbe wie das Facebook-Datenleck?

Nein. Hier geht es nicht um ein Datenleck, sondern darum, dass Meta selbst über seine Werkzeuge Daten auf fremden Webseiten und in fremden Apps sammelt.

Was kostet mich eine Anfrage bei Bonadis?

Nichts. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Kunde von Bonadis werden Sie erst, wenn Sie eine Vereinbarung mit uns unterschreiben.

Quellen

  1. OGH 26.11.2025, 6 Ob 189/24y (Unterlassung, personalisierte Werbung, Daten von Drittseiten, Auskunft), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 26.11.2025
  2. OGH 23.06.2021, 6 Ob 56/21k (Teilurteil, 500 € Schadenersatz wegen unvollständiger Auskunft), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 23.06.2021
  3. OGH 03.07.2025, 6 Ob 113/24x (immaterieller Schaden nach Art 82 DSGVO), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 03.07.2025
  4. EuGH, Rechtssache C-300/21, Österreichische Post (Urteil vom 04.05.2023), Gerichtshof der Europäischen Union (Curia), 04.05.2023
  5. EuGH, Rechtssache C-252/21, Meta Platforms u. a. (Urteil vom 04.07.2023), Gerichtshof der Europäischen Union (Curia), 04.07.2023
  6. EuGH, Rechtssache C-446/21, Schrems gegen Meta Platforms Ireland (Urteil vom 04.10.2024), Gerichtshof der Europäischen Union (Curia), 04.10.2024
  7. Meta-Konzern zu Schadensersatz und Unterlassung verurteilt (OLG Dresden, Urteile vom 03.02.2026), Medienservice Sachsen, Oberlandesgericht Dresden, 04.02.2026
  8. Internetnutzung ausgespäht: Meta muss Nutzer Schadensersatz leisten (OLG Jena, 3 U 31/25), beck-aktuell, 02.03.2026
  9. Austria's highest court prohibits Meta Platforms' business model, heise online, 18.12.2025
  10. Nutzungsbedingungen für Meta-Business-Tools, Meta Platforms
  11. Meta Pixel (Entwicklerdokumentation), Meta for Developers
  12. Deine Aktivitäten außerhalb von Meta-Technologien einsehen, Facebook-Hilfebereich
  13. Verordnung (EU) 2016/679, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), EUR-Lex, Amt für Veröffentlichungen der EU

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