Versicherungen

GraWe Lebensversicherung gekündigt: Klausel zum Abzug beim Rückkauf in Österreich unzulässig

Wer eine Lebensversicherung der Grazer Wechselseitigen (GraWe) vorzeitig kündigt, bekommt den Rückkaufswert ausgezahlt. Davon zieht die GraWe einen Abzug ab, laut ihren Bedingungen bis zu 5 % des angesparten Werts, mindestens aber 15 % einer Jahresprämie. Das Handelsgericht Wien hat diese Klausel im April 2026 rechtskräftig für unzulässig erklärt, weil sie unklar ist. Den Abzug an sich hielt das Gericht nicht für unangemessen. Ob Kunden bereits abgezogene Beträge zurückverlangen können, hat kein Gericht entschieden.

Bonadis ist Prozessfinanzierer. Wir helfen Betroffenen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

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Stand
Zuletzt aktualisiert
Herausgeber
Bonadis Prozessfinanzierung GmbH, Wien

Steckbrief

Wer ist betroffen
Kunden der GraWe mit einer klassischen Lebensversicherung (Kapitalversicherung für den Todes- und Erlebensfall), die ihren Vertrag vorzeitig gekündigt haben.
Worum es geht
Die Klausel zum Abzug vom Rückkaufswert nennt nur Höchst- und Mindestwerte. Wie viel im eigenen Vertrag abgezogen wird und warum, können Kunden nicht erkennen. Deshalb ist die Klausel laut Gericht unzulässig.
Seit wann
Urteil des Handelsgerichts Wien vom 29. April 2026.
Aktueller Stand
Das Urteil ist rechtskräftig. Die GraWe muss es binnen vier Monaten unterlassen, die Klausel zu verwenden und sich auf sie zu berufen. Über Rückzahlungen an einzelne Kunden wurde nicht entschieden.
Versicherer
Grazer Wechselseitige Versicherung AG (GraWe), Graz
Gericht
Handelsgericht Wien, 55 Cg 39/25h
Klausel
Abzug vom Rückkaufswert in den Bedingungen der Lebensversicherung

Worum geht es beim Abzug vom Rückkaufswert?

Bei einer klassischen Lebensversicherung sparen Sie mit jeder Prämie einen Teil an. Kündigen Sie vor dem Ende der Laufzeit, zahlt die Versicherung den Rückkaufswert aus. Das ist im Wesentlichen das, was bis dahin für Ihren Vertrag angespart wurde, abzüglich bestimmter Kosten.

In den Bedingungen der GraWe steht dazu: Der Rückkaufswert ist der Wert des angesparten Kapitals, vermindert um einen Abzug. Dieser Abzug beträgt „abhängig vom Tarif bis zu 5% der geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung, mindestens 15% der Jahresbruttoprämie“. Bei reinen Risikotarifen sind es bis zu 10 %, mindestens 50 % einer Jahresprämie.

Was bedeuten Rückkaufswert und Deckungsrückstellung?

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Sie bei einer Kündigung ausgezahlt bekommen. Die Deckungsrückstellung ist vereinfacht das Kapital, das der Versicherer für Ihren Vertrag zurückgelegt hat. Laut der Klausel wird der Abzug als Anteil davon berechnet.

Wer ist betroffen und wie erkenne ich das?

Betroffen sein kann, wer bei der GraWe eine Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall abgeschlossen und vorzeitig gekündigt hat. Einen ersten Hinweis geben Ihre Unterlagen:

  • Die Abrechnung nach der Kündigung: Wurde vom Rückkaufswert ein Abzug oder Rückkaufsabschlag abgezogen?
  • Die Versicherungsbedingungen: Steht im Abschnitt zur Kündigung ein Abzug von „bis zu 5%“ der Deckungsrückstellung?
  • Der Versicherungsantrag: Dort ist ein Rückkaufsabschlag oft als Betrag angegeben.

Und wenn ich den Vertrag nur prämienfrei gestellt habe?

Bei einer Prämienfreistellung zahlen Sie nicht mehr ein, der Vertrag läuft aber weiter. Die Klausel, über die das Gericht entschieden hat, regelt den Abzug bei einer Kündigung. Welche Regeln für eine Prämienfreistellung in Ihrem Vertrag gelten, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Was hat das Handelsgericht Wien 2026 entschieden?

Auf eine Unterlassungsklage hin hat das Handelsgericht Wien am 29. April 2026 entschieden: Die Klausel zum Abzug vom Rückkaufswert ist unzulässig (55 Cg 39/25h). Die GraWe muss es binnen vier Monaten unterlassen, die Klausel oder eine gleichartige Klausel gegenüber Verbrauchern zu verwenden oder sich darauf zu berufen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Gründe des Gerichts:

  • Die Klausel nennt keine feste Höhe, sondern nur Höchst- und Mindestwerte.
  • Wovon es abhängt, welcher Prozentsatz im eigenen Tarif gilt, steht nirgends. „Abhängig vom Tarif“ sagt dazu nichts.
  • Den Begriff Deckungsrückstellung finden Kunden in ihren Unterlagen nicht.
  • Im Antrag steht der Abschlag nur als Betrag. Kunden müssten selbst ausrechnen, welcher Prozentsatz gilt, und wüssten trotzdem nicht, warum.

Ist der Abzug selbst verboten?

Nein, das hat das Gericht ausdrücklich nicht gesagt. Es hat im Verfahren keinen Anhaltspunkt gefunden, dass der Abzug selbst Kunden gröblich benachteiligt oder unangemessen hoch ist. Unzulässig ist nach dem Urteil die unklare Art, wie der Abzug im Vertrag geregelt ist.

Was gilt für die Versicherungssteuer bei Einmalprämien?

Bei Erlebensversicherungen gegen Einmalprämie kann die Versicherungssteuer nachträglich von 4 auf 11 % der Einmalprämie steigen, wenn der Vertrag vor Ablauf gesetzlicher Fristen aufgelöst wird. In den Polizzen der GraWe standen Rückkaufswerte, die diese Steuer nicht berücksichtigen. Das Gericht verlangt, dass die GraWe darauf klar hinweist. Dass die GraWe diese Steuer vom Rückkaufswert abzieht, hat das Gericht dagegen nicht untersagt.

Stornogebühr und Gebühr für die Prämienfreistellung

Vor dem Verfahren hat sich die GraWe verpflichtet, zwei weitere Klauseln nicht mehr zu verwenden: eine einmalige Stornogebühr bei Kündigung und eine Gebühr bei Prämienfreistellung, jeweils 15 % einer Jahresprämie, mindestens 30 € und höchstens 300 €. Dafür galt eine Übergangsfrist bis 1. August 2026.

Kann ich den Abzug zurückverlangen?

Darüber hat kein Gericht entschieden. Im Verfahren ging es nur darum, ob die GraWe die Klausel weiter verwenden darf. Ob Kunden, denen der Abzug schon abgezogen wurde, deshalb Geld zurückverlangen können, ist offen. Dazu kommt: Das Gericht hält den Abzug in seiner Höhe nicht für unangemessen.

Ob und in welcher Höhe in Ihrem Fall etwas zurückverlangt werden kann, hängt unter anderem von Ihren Vertragsunterlagen und vom Zeitpunkt der Kündigung ab. Das kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Aktueller Stand

Das Urteil vom 29. April 2026 ist rechtskräftig. Die GraWe hatte vier Monate Zeit, die Klausel nicht mehr zu verwenden. Eine Entscheidung über Rückzahlungen an Kunden oder eine öffentliche Erklärung der GraWe dazu ist uns nicht bekannt.

Die wichtigsten Daten

  1. Unterlassungsklage gegen die GraWe

    Die Klage richtet sich gegen die Klausel zum Abzug vom Rückkaufswert und die Darstellung der Rückkaufswerte in den Polizzen.[3]

  2. Handelsgericht Wien: Abzugsklausel unzulässig (55 Cg 39/25h)

    Die Klausel ist intransparent. Bei Einmalprämien muss die GraWe auf die nachträgliche Versicherungssteuer hinweisen.[1][2]

  3. Übergangsfrist für Storno- und Prämienfreistellungsgebühr endet

    Die GraWe hat sich verpflichtet, diese beiden Gebühren nicht mehr zu verwenden.[2]

Der Ablauf

In drei Schritten zu Ihrem Recht.

  1. Schritt 1

    Fall einreichen

    Beantworten Sie über das Formular einige Fragen zu Ihrem Fall. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

  2. Symbolbild: Rechtsanwalt
    Schritt 2

    Anwalt übernimmt Ihren Fall

    Ein spezialisierter österreichischer Rechtsanwalt setzt Ihren Anspruch durch. Bonadis organisiert das Verfahren.

  3. Schritt 3

    Auszahlung erhalten

    Wann und in welcher Höhe, regelt Ihre Vereinbarung mit Bonadis.

Häufige Fragen zum Rückkauf der Lebensversicherung bei der GraWe

Was ist der Rückkaufswert einer Lebensversicherung?

Der Betrag, den die Versicherung auszahlt, wenn Sie den Vertrag vor dem Ende kündigen. Bei der GraWe ist das laut Bedingungen der Wert des angesparten Kapitals, vermindert um einen Abzug.

Wie hoch ist der Abzug bei der GraWe?

Laut der beanstandeten Klausel abhängig vom Tarif bis zu 5 % der Deckungsrückstellung, mindestens 15 % einer Jahresbruttoprämie. Bei reinen Risikotarifen bis zu 10 %, mindestens 50 % einer Jahresprämie.

Was hat das Gericht zur GraWe Lebensversicherung entschieden?

Das Handelsgericht Wien hat am 29. April 2026 die Klausel zum Abzug vom Rückkaufswert für intransparent und damit unzulässig erklärt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ist das Urteil rechtskräftig?

Ja. Das Urteil vom 29. April 2026 ist rechtskräftig. Die GraWe muss es binnen vier Monaten unterlassen, die Klausel zu verwenden und sich auf sie zu berufen.

Bekomme ich den Abzug zurück, wenn ich meine GraWe Lebensversicherung schon gekündigt habe?

Darüber hat kein Gericht entschieden. Das Gericht hielt den Abzug in seiner Höhe nicht für unangemessen, nur die Klausel für unklar. Ob in Ihrem Fall etwas zurückverlangt werden kann, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Wie viel Verlust macht man, wenn man eine Lebensversicherung kündigt?

Das hängt vom Vertrag, der Laufzeit und den Kosten ab. Die GraWe schreibt in ihren Bedingungen selbst, dass der Rückkaufswert besonders in den ersten Jahren deutlich unter der Summe der eingezahlten Prämien liegt. Die Werte für Ihren Vertrag stehen in der Tabelle in Ihrer Polizze.

Darf die GraWe noch eine Stornogebühr verlangen?

Die GraWe hat sich verpflichtet, die einmalige Stornogebühr und die Gebühr für die Prämienfreistellung nicht mehr zu verwenden. Dafür galt eine Übergangsfrist bis 1. August 2026.

Was kostet mich eine Anfrage bei Bonadis?

Nichts. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Kunde von Bonadis werden Sie erst, wenn Sie eine Vereinbarung mit uns unterschreiben.

Quellen

  1. Handelsgericht Wien, Urteil vom 29.04.2026, 55 Cg 39/25h (Volltext, geschwärzt), Handelsgericht Wien, veröffentlicht vom Verein für Konsumenteninformation, 29.04.2026
  2. Klage gegen die Grazer Wechselseitige erfolgreich (Rechtskraft, Unterlassungserklärung zu Storno- und Prämienfreistellungsgebühr), Verein für Konsumenteninformation
  3. Liste der Verbandsklagen nach dem Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz, Stand 16.10.2026 (Nr. 3, Grazer Wechselseitige), Verein für Konsumenteninformation, 16.10.2026

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