Was ist bei der TIWAG passiert?
Die TIWAG ist der Landesenergieversorger in Tirol. Wie viele Stromanbieter hat sie in der Energiekrise die Preise in laufenden Verträgen erhöht. Begründet hat sie das vor allem mit dem Österreichischen Strompreisindex, kurz ÖSPI. Dieser Index zeigt, wie sich die Preise an der Strombörse entwickeln. Er sagt aber nichts darüber, was ein bestimmter Anbieter für seinen Strom tatsächlich bezahlt. Die TIWAG erzeugt mehr als die Hälfte ihres Stroms selbst.
Die Preiserhöhung im Juni 2022
Zum 1. Juni 2022 hat die TIWAG den Arbeitspreis erhöht, also den Preis pro Kilowattstunde. Als Grund nannte sie vor allem die Entwicklung des Strompreisindex. Betroffen waren rund 300.000 Stromkunden.
Die Preiserhöhung 2023 und die neuen Verträge
Im April 2023 kündigte die TIWAG an, dass der Arbeitspreis in den alten Verträgen ab Juni 2023 nach dem Index von 8 auf 28 Cent pro Kilowattstunde steigen würde. Gleichzeitig bot sie für über 220.000 Verträge neue Bedingungen mit 18,9 Cent netto an. Im Lauf des Jahres 2023 kündigte die TIWAG tausende alte Verträge. Sie liefen am 31. März 2024 aus.
Wer ist von den TIWAG-Preiserhöhungen betroffen?
Es geht um Kunden, die 2022 oder 2023 einen älteren Stromliefervertrag mit der TIWAG hatten und in dieser Zeit höhere Preise bezahlt haben. Die Urteile betrafen Verbraucher, also Strom für den eigenen Haushalt. Das Entlastungspaket der TIWAG war daneben auch für Betriebe und die Landwirtschaft gedacht.
Wie erkenne ich, ob mein Vertrag betroffen war?
Hinweise geben die Unterlagen aus dieser Zeit: das Schreiben der TIWAG zur Preisänderung 2022, die Jahresabrechnungen 2022 und 2023 mit dem jeweiligen Arbeitspreis und das Schreiben von 2023 mit dem Angebot eines neuen Vertrags oder der Kündigung. Ob und in welcher Höhe zu viel bezahlt wurde, kann nur im Einzelfall geprüft werden.
Was haben die Gerichte in Innsbruck entschieden?
Über die Preiserhöhungen der TIWAG haben bisher nur Gerichte in Innsbruck entschieden, und zwar in einzelnen Verfahren von Kunden. Geschäftszahlen und Urteilstexte sind nicht veröffentlicht. Was bekannt ist, stammt aus Berichten über die Verfahren.
Jänner 2024: Erstes Urteil zur Erhöhung 2022
Im Jänner 2024 entschied das Bezirksgericht Innsbruck in einem Musterprozess, dass die Erhöhung des Arbeitspreises 2022 nicht zulässig war. Ein Recht, Preise einseitig zu ändern, ergebe sich nicht schon aus dem Gesetz. Es müsse im Vertrag vereinbart sein und dort den Regeln zum Schutz der Konsumenten entsprechen. Die TIWAG sollte dem Kunden rund 137 Euro zurückzahlen.
Februar 2025: Erhöhungen 2022 und 2023 unzulässig
Im Februar 2025 gab das Bezirksgericht Innsbruck in elf weiteren Fällen den Kunden recht. Die Bindung an den Strompreisindex habe keinen konkreten Bezug zu den tatsächlichen Kosten der TIWAG für Erzeugung und Einkauf. Deshalb seien die Erhöhungen 2022 und 2023 mit dem Konsumentenschutzgesetz nicht vereinbar. Die Klagen gegen die Kündigungen der alten Verträge wies das Gericht dagegen ab.
September 2025: Landesgericht und Oberlandesgericht bestätigen
Die TIWAG ging in Berufung. Im September 2025 bestätigten das Landesgericht und das Oberlandesgericht Innsbruck in mehreren Fällen: Die Erhöhungen 2022 und 2023 verstießen gegen die Anforderungen an Transparenz und Angemessenheit. Diese Urteile sind rechtskräftig. Die Kündigungen der alten Verträge sahen die Gerichte nach Angaben der TIWAG grundsätzlich als rechtmäßig an.
Entlastungspaket und Rückzahlung: Was hat die TIWAG bisher gezahlt?
Nach dem ersten Musterprozess verzichtete die TIWAG im Februar 2024 auf eine Berufung und einigte sich auf ein Entlastungspaket. Insgesamt stellte sie rund 60 Millionen Euro bereit, davon 44 Millionen Euro als Stromkostenentlastung für Haushalte. Das Geld wurde 2024 als Entlastung an die Kunden ausgezahlt.
Wird die Entlastungszahlung angerechnet?
Nach dem Bezirksgericht Innsbruck kann das Entlastungspaket nicht einfach mit den Rückforderungen verrechnet werden. Laut den Berichten über die rechtskräftigen Urteile vom September 2025 können auch Kunden, die eine Entlastung erhalten haben, zumindest die Differenz verlangen. Die TIWAG sieht das anders: Sie verweist darauf, dass die Gerichte ihr Paket inhaltlich bestätigt hätten.
Was sagt der Oberste Gerichtshof zu Strompreiserhöhungen?
Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur TIWAG ist nicht bekannt. Im März 2025 hat er aber eine Preiserhöhung des Verbund vom März 2023 für unwirksam erklärt (8 Ob 115/24f). Seine wichtigsten Aussagen gelten für Stromverträge allgemein:
- Das Elektrizitätsgesetz gibt Stromanbietern kein eigenes Recht, Preise in laufenden Verträgen zu ändern.
- Ein solches Recht muss im Vertrag stehen, und dort müssen Anlass und Maßstab einer Erhöhung klar und verständlich beschrieben sein.
- Eine Klausel, die Änderungen ohne erkennbare Grenzen erlaubt, ist gegenüber Konsumenten unwirksam.
Aktueller Stand: TIWAG-Preiserhöhungen 2022 und 2023
Die Urteile von Landesgericht und Oberlandesgericht Innsbruck vom September 2025 sind rechtskräftig. Sie gelten aber nur für die Kunden, die geklagt haben. Eine Rückzahlung an alle Kunden hat die TIWAG nicht angekündigt, sie verweist auf ihr Entlastungspaket. Ob der Fall noch zum Obersten Gerichtshof kommt, ist nicht bekannt.
Rückforderungen sind möglich, solange der Anspruch nicht verjährt ist. Welche Frist im einzelnen Fall gilt und was nach Abzug einer Entlastungszahlung offen bleibt, kann nur im Einzelfall geprüft werden.
Die wichtigsten Daten
TIWAG erhöht den Arbeitspreis
Die Erhöhung wird vor allem mit dem Österreichischen Strompreisindex begründet. Betroffen sind rund 300.000 Stromkunden.[8][10]
Neue Verträge statt Indexerhöhung
Nach dem Index wäre der Arbeitspreis ab Juni 2023 von 8 auf 28 Cent gestiegen. Die TIWAG bietet für über 220.000 Verträge neue Bedingungen mit 18,9 Cent netto an.[7]
Bezirksgericht Innsbruck: Erhöhung 2022 im Musterprozess unzulässig
Ein Recht zur einseitigen Preisänderung muss im Vertrag vereinbart sein. Der Kunde soll rund 137 Euro zurückbekommen.[4]
Vergleich und Entlastungspaket
Die TIWAG verzichtet auf die Berufung und stellt rund 60 Millionen Euro bereit, davon 44 Millionen Euro für Haushalte.[5][6][2]
Alte Verträge laufen aus
Die 2023 gekündigten alten Verträge enden. Kunden sollen in den neuen Vertrag wechseln.[5][2]
Bezirksgericht Innsbruck: Erhöhungen 2022 und 2023 in elf Fällen unzulässig
Kein konkreter Bezug des Index zu den tatsächlichen Kosten. Das Entlastungspaket ist nicht einfach anzurechnen. Klagen gegen die Kündigungen abgewiesen.[2]
Oberster Gerichtshof: Verbund-Preiserhöhung unwirksam (8 Ob 115/24f)
Das Elektrizitätsgesetz gibt kein eigenes Recht zur Preisänderung. Die Klausel im Vertrag muss Anlass und Maßstab klar nennen.[9]
Landesgericht und Oberlandesgericht Innsbruck bestätigen rechtskräftig
Die Erhöhungen 2022 und 2023 verstießen gegen die Anforderungen an Transparenz und Angemessenheit.[1][3]


