Strom, Gas und Wärme

TIWAG-Preiserhöhungen 2022 und 2023: Was Stromkunden in Tirol wissen sollten

Die TIWAG hat 2022 und 2023 den Strompreis in bestehenden Verträgen erhöht und sich dabei auf einen Index der Börsenpreise gestützt. Gerichte in Innsbruck haben beide Erhöhungen in mehreren Fällen für unzulässig erklärt, im September 2025 auch in zweiter Instanz und rechtskräftig. Die TIWAG hatte zuvor ein pauschales Entlastungspaket ausgezahlt. Nach den Urteilen ist dieses Paket nicht einfach mit den zu viel bezahlten Beträgen zu verrechnen.

Bonadis ist Prozessfinanzierer. Wir helfen Betroffenen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

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Bonadis Prozessfinanzierung GmbH, Wien

Steckbrief

Wer ist betroffen
Stromkunden der TIWAG, die 2022 oder 2023 einen älteren Liefervertrag hatten, vor allem Haushalte in Tirol.
Worum es geht
Die TIWAG hat den Arbeitspreis mit dem Österreichischen Strompreisindex begründet. Die Gerichte sahen keinen ausreichenden Bezug zu ihren tatsächlichen Kosten und hielten die Erhöhungen deshalb für unzulässig.
Seit wann
Erhöhung im Juni 2022, weitere Erhöhung und neue Verträge 2023. Urteile seit Jänner 2024.
Aktueller Stand
Landesgericht und Oberlandesgericht Innsbruck haben im September 2025 rechtskräftig gegen die TIWAG entschieden, jeweils in einzelnen Fällen. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur TIWAG ist nicht bekannt.
Stromanbieter
TIWAG Tiroler Wasserkraft AG, Innsbruck
Gerichte
Bezirksgericht, Landesgericht und Oberlandesgericht Innsbruck
Grundlage der Erhöhung
Österreichischer Strompreisindex (ÖSPI), ein Index der Großhandelspreise

Was ist bei der TIWAG passiert?

Die TIWAG ist der Landesenergieversorger in Tirol. Wie viele Stromanbieter hat sie in der Energiekrise die Preise in laufenden Verträgen erhöht. Begründet hat sie das vor allem mit dem Österreichischen Strompreisindex, kurz ÖSPI. Dieser Index zeigt, wie sich die Preise an der Strombörse entwickeln. Er sagt aber nichts darüber, was ein bestimmter Anbieter für seinen Strom tatsächlich bezahlt. Die TIWAG erzeugt mehr als die Hälfte ihres Stroms selbst.

Die Preiserhöhung im Juni 2022

Zum 1. Juni 2022 hat die TIWAG den Arbeitspreis erhöht, also den Preis pro Kilowattstunde. Als Grund nannte sie vor allem die Entwicklung des Strompreisindex. Betroffen waren rund 300.000 Stromkunden.

Die Preiserhöhung 2023 und die neuen Verträge

Im April 2023 kündigte die TIWAG an, dass der Arbeitspreis in den alten Verträgen ab Juni 2023 nach dem Index von 8 auf 28 Cent pro Kilowattstunde steigen würde. Gleichzeitig bot sie für über 220.000 Verträge neue Bedingungen mit 18,9 Cent netto an. Im Lauf des Jahres 2023 kündigte die TIWAG tausende alte Verträge. Sie liefen am 31. März 2024 aus.

Wer ist von den TIWAG-Preiserhöhungen betroffen?

Es geht um Kunden, die 2022 oder 2023 einen älteren Stromliefervertrag mit der TIWAG hatten und in dieser Zeit höhere Preise bezahlt haben. Die Urteile betrafen Verbraucher, also Strom für den eigenen Haushalt. Das Entlastungspaket der TIWAG war daneben auch für Betriebe und die Landwirtschaft gedacht.

Wie erkenne ich, ob mein Vertrag betroffen war?

Hinweise geben die Unterlagen aus dieser Zeit: das Schreiben der TIWAG zur Preisänderung 2022, die Jahresabrechnungen 2022 und 2023 mit dem jeweiligen Arbeitspreis und das Schreiben von 2023 mit dem Angebot eines neuen Vertrags oder der Kündigung. Ob und in welcher Höhe zu viel bezahlt wurde, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Was haben die Gerichte in Innsbruck entschieden?

Über die Preiserhöhungen der TIWAG haben bisher nur Gerichte in Innsbruck entschieden, und zwar in einzelnen Verfahren von Kunden. Geschäftszahlen und Urteilstexte sind nicht veröffentlicht. Was bekannt ist, stammt aus Berichten über die Verfahren.

Jänner 2024: Erstes Urteil zur Erhöhung 2022

Im Jänner 2024 entschied das Bezirksgericht Innsbruck in einem Musterprozess, dass die Erhöhung des Arbeitspreises 2022 nicht zulässig war. Ein Recht, Preise einseitig zu ändern, ergebe sich nicht schon aus dem Gesetz. Es müsse im Vertrag vereinbart sein und dort den Regeln zum Schutz der Konsumenten entsprechen. Die TIWAG sollte dem Kunden rund 137 Euro zurückzahlen.

Februar 2025: Erhöhungen 2022 und 2023 unzulässig

Im Februar 2025 gab das Bezirksgericht Innsbruck in elf weiteren Fällen den Kunden recht. Die Bindung an den Strompreisindex habe keinen konkreten Bezug zu den tatsächlichen Kosten der TIWAG für Erzeugung und Einkauf. Deshalb seien die Erhöhungen 2022 und 2023 mit dem Konsumentenschutzgesetz nicht vereinbar. Die Klagen gegen die Kündigungen der alten Verträge wies das Gericht dagegen ab.

September 2025: Landesgericht und Oberlandesgericht bestätigen

Die TIWAG ging in Berufung. Im September 2025 bestätigten das Landesgericht und das Oberlandesgericht Innsbruck in mehreren Fällen: Die Erhöhungen 2022 und 2023 verstießen gegen die Anforderungen an Transparenz und Angemessenheit. Diese Urteile sind rechtskräftig. Die Kündigungen der alten Verträge sahen die Gerichte nach Angaben der TIWAG grundsätzlich als rechtmäßig an.

Entlastungspaket und Rückzahlung: Was hat die TIWAG bisher gezahlt?

Nach dem ersten Musterprozess verzichtete die TIWAG im Februar 2024 auf eine Berufung und einigte sich auf ein Entlastungspaket. Insgesamt stellte sie rund 60 Millionen Euro bereit, davon 44 Millionen Euro als Stromkostenentlastung für Haushalte. Das Geld wurde 2024 als Entlastung an die Kunden ausgezahlt.

Wird die Entlastungszahlung angerechnet?

Nach dem Bezirksgericht Innsbruck kann das Entlastungspaket nicht einfach mit den Rückforderungen verrechnet werden. Laut den Berichten über die rechtskräftigen Urteile vom September 2025 können auch Kunden, die eine Entlastung erhalten haben, zumindest die Differenz verlangen. Die TIWAG sieht das anders: Sie verweist darauf, dass die Gerichte ihr Paket inhaltlich bestätigt hätten.

Was sagt der Oberste Gerichtshof zu Strompreiserhöhungen?

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur TIWAG ist nicht bekannt. Im März 2025 hat er aber eine Preiserhöhung des Verbund vom März 2023 für unwirksam erklärt (8 Ob 115/24f). Seine wichtigsten Aussagen gelten für Stromverträge allgemein:

  • Das Elektrizitätsgesetz gibt Stromanbietern kein eigenes Recht, Preise in laufenden Verträgen zu ändern.
  • Ein solches Recht muss im Vertrag stehen, und dort müssen Anlass und Maßstab einer Erhöhung klar und verständlich beschrieben sein.
  • Eine Klausel, die Änderungen ohne erkennbare Grenzen erlaubt, ist gegenüber Konsumenten unwirksam.

Aktueller Stand: TIWAG-Preiserhöhungen 2022 und 2023

Die Urteile von Landesgericht und Oberlandesgericht Innsbruck vom September 2025 sind rechtskräftig. Sie gelten aber nur für die Kunden, die geklagt haben. Eine Rückzahlung an alle Kunden hat die TIWAG nicht angekündigt, sie verweist auf ihr Entlastungspaket. Ob der Fall noch zum Obersten Gerichtshof kommt, ist nicht bekannt.

Rückforderungen sind möglich, solange der Anspruch nicht verjährt ist. Welche Frist im einzelnen Fall gilt und was nach Abzug einer Entlastungszahlung offen bleibt, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Die wichtigsten Daten

  1. TIWAG erhöht den Arbeitspreis

    Die Erhöhung wird vor allem mit dem Österreichischen Strompreisindex begründet. Betroffen sind rund 300.000 Stromkunden.[8][10]

  2. Neue Verträge statt Indexerhöhung

    Nach dem Index wäre der Arbeitspreis ab Juni 2023 von 8 auf 28 Cent gestiegen. Die TIWAG bietet für über 220.000 Verträge neue Bedingungen mit 18,9 Cent netto an.[7]

  3. Bezirksgericht Innsbruck: Erhöhung 2022 im Musterprozess unzulässig

    Ein Recht zur einseitigen Preisänderung muss im Vertrag vereinbart sein. Der Kunde soll rund 137 Euro zurückbekommen.[4]

  4. Vergleich und Entlastungspaket

    Die TIWAG verzichtet auf die Berufung und stellt rund 60 Millionen Euro bereit, davon 44 Millionen Euro für Haushalte.[5][6][2]

  5. Alte Verträge laufen aus

    Die 2023 gekündigten alten Verträge enden. Kunden sollen in den neuen Vertrag wechseln.[5][2]

  6. Bezirksgericht Innsbruck: Erhöhungen 2022 und 2023 in elf Fällen unzulässig

    Kein konkreter Bezug des Index zu den tatsächlichen Kosten. Das Entlastungspaket ist nicht einfach anzurechnen. Klagen gegen die Kündigungen abgewiesen.[2]

  7. Oberster Gerichtshof: Verbund-Preiserhöhung unwirksam (8 Ob 115/24f)

    Das Elektrizitätsgesetz gibt kein eigenes Recht zur Preisänderung. Die Klausel im Vertrag muss Anlass und Maßstab klar nennen.[9]

  8. Landesgericht und Oberlandesgericht Innsbruck bestätigen rechtskräftig

    Die Erhöhungen 2022 und 2023 verstießen gegen die Anforderungen an Transparenz und Angemessenheit.[1][3]

Der Ablauf

In drei Schritten zu Ihrem Recht.

  1. Schritt 1

    Fall einreichen

    Beantworten Sie über das Formular einige Fragen zu Ihrem Fall. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

  2. Symbolbild: Rechtsanwalt
    Schritt 2

    Anwalt übernimmt Ihren Fall

    Ein spezialisierter österreichischer Rechtsanwalt setzt Ihren Anspruch durch. Bonadis organisiert das Verfahren.

  3. Schritt 3

    Auszahlung erhalten

    Wann und in welcher Höhe, regelt Ihre Vereinbarung mit Bonadis.

Häufige Fragen zur Preiserhöhung der TIWAG

Waren die Preiserhöhungen der TIWAG 2022 und 2023 unzulässig?

Das haben Gerichte in Innsbruck in mehreren Einzelfällen entschieden. Das Bezirksgericht Innsbruck hielt die Erhöhungen für unzulässig, weil der Strompreisindex keinen konkreten Bezug zu den tatsächlichen Kosten der TIWAG habe. Landesgericht und Oberlandesgericht Innsbruck haben das im September 2025 rechtskräftig bestätigt.

Muss die TIWAG allen Kunden Geld zurückzahlen?

Die rechtskräftigen Urteile gelten nur für die Kunden, die geklagt haben. Eine Rückzahlung an alle Kunden hat die TIWAG nicht angekündigt. Sie verweist auf ihr Entlastungspaket aus dem Jahr 2024.

Was ist der Österreichische Strompreisindex (ÖSPI)?

Der ÖSPI ist ein Index der Österreichischen Energieagentur. Er bildet die Großhandelspreise für Strom an der Börse ab. Was ein einzelner Anbieter tatsächlich für seinen Strom bezahlt oder seinen Kunden verrechnet, zeigt er nicht.

Was war das Entlastungspaket der TIWAG?

Nach dem ersten Musterprozess hat die TIWAG im Februar 2024 rund 60 Millionen Euro bereitgestellt, davon 44 Millionen Euro als Stromkostenentlastung für Haushalte. Das Geld wurde 2024 als Entlastung an die Kunden ausgezahlt.

Ich habe eine Entlastungszahlung bekommen. Ist mein Anspruch damit erledigt?

Nach dem Bezirksgericht Innsbruck kann das Entlastungspaket nicht einfach mit den Rückforderungen verrechnet werden. Laut Berichten über die rechtskräftigen Urteile kann zumindest die Differenz verlangt werden. Die TIWAG sieht ihr Paket dagegen als bestätigt an. Was offen bleibt, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Waren die Kündigungen der alten TIWAG-Verträge 2023 zulässig?

Die Klagen gegen die Kündigungen hat das Bezirksgericht Innsbruck abgewiesen. Nach Angaben der TIWAG haben auch die höheren Instanzen die Kündigungen grundsätzlich als rechtmäßig angesehen. Unzulässig waren nach den Urteilen die Preiserhöhungen in den alten Verträgen.

Hat der Oberste Gerichtshof über die TIWAG entschieden?

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur TIWAG ist nicht bekannt. Er hat aber im März 2025 in einem Verfahren gegen den Verbund entschieden, dass das Elektrizitätsgesetz kein eigenes Recht zur Preiserhöhung gibt und die Klausel im Vertrag Anlass und Maßstab klar nennen muss.

Kann ich zu viel bezahlte Strompreise von der TIWAG noch zurückfordern?

Rückforderungen sind möglich, solange der Anspruch nicht verjährt ist. Welche Frist gilt und welcher Betrag offen ist, hängt von Ihrem Vertrag und Ihren Zahlungen ab und kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Welche Unterlagen sind wichtig?

Hilfreich sind die Jahresabrechnungen 2022 und 2023, das Schreiben zur Preisänderung, das Schreiben von 2023 zum neuen Vertrag oder zur Kündigung und ein Nachweis über eine erhaltene Entlastungszahlung.

Was kostet mich eine Anfrage bei Bonadis?

Nichts. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Kunde von Bonadis werden Sie erst, wenn Sie eine Vereinbarung mit uns unterschreiben.

Quellen

  1. TIWAG-Preiserhöhungen nicht rechtmäßig, ORF Tirol, 10.09.2025
  2. Strompreis: Erfolg für klagende TIWAG-Kunden, ORF Tirol, 19.02.2025
  3. Tiwag: Strompreiserhöhung aus 2022 und 2023 unzulässig, Dolomitenstadt (APA), 10.09.2025
  4. AK gewinnt Musterklage gegen TIWAG in erster Instanz, Dolomitenstadt, 30.01.2024
  5. Tiwag verzichtet auf Berufung, Vergleich mit AK, Salzburger Nachrichten, 03.02.2024
  6. Tiwag-AK-Vergleich: 44 Mio. Euro fließen ab März, Der Standard, Februar 2024
  7. Tiwag kündigt Stromtarif von 18,9 Cent/kWh an, Dolomitenstadt, 14.04.2023
  8. Musterklage zur Preisanpassung der TIWAG vom 1. Juni 2022, Arbeiterkammer Tirol
  9. OGH 28.03.2025, 8 Ob 115/24f (Preiserhöhung Verbund vom 1. März 2023), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 28.03.2025
  10. Österreichischer Strompreisindex (ÖSPI), Österreichische Energieagentur

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