Was hat der OGH zu Parship und Elitepartner entschieden?
Parship und Elitepartner sind Partnerbörsen im Internet. Beide werden von derselben Firma aus Deutschland betrieben. Auf eine Verbandsklage hin haben drei österreichische Gerichte geprüft, wie die beiden Plattformen bezahlte Mitgliedschaften verlängern. Mit einer Verbandsklage lässt ein dazu berechtigter Verband feststellen, dass ein Unternehmen bestimmte Klauseln oder Vorgehensweisen nicht mehr verwenden darf.
Das Handelsgericht Wien gab der Klage im März 2022 vollständig recht, das Oberlandesgericht Wien im September 2022 großteils. Am 23. Mai 2024 hat der Oberste Gerichtshof entschieden (4 Ob 196/23m): Zwei Vorgehensweisen bei der Verlängerung und acht Klauseln zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigung sind unzulässig. In einem Punkt bekam die Firma recht, dazu mehr unten.
Wie funktioniert die automatische Verlängerung bei Parship?
Die Anmeldung ist kostenlos. Wer andere Mitglieder uneingeschränkt kontaktieren will, braucht eine bezahlte Premium-Mitgliedschaft. Laut Urteil konnten Kunden zwischen 6, 12 oder 24 Monaten wählen, zu Preisen von 9,96 bis 44,90 Euro im Monat. Nach der ersten Laufzeit verlängerte sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere zwölf Monate, wenn der Kunde nicht spätestens zwölf Wochen vor dem Ende gekündigt hatte.
98 Tage vor dem Ende bekamen Kunden eine E-Mail, die auf die Verlängerung hinweisen sollte. Bis wann sie kündigen mussten, stand darin nicht. Das sahen sie erst nach dem Einloggen in ihr Profil, und auch dort nur für kurze Zeit.
Wer ist betroffen?
Das Urteil betrifft Verträge mit Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, bei beiden Plattformen. Gemeint sind Premium-Mitgliedschaften, die sich nach den beanstandeten Bedingungen automatisch verlängert haben. Welche Bedingungen für Ihren Vertrag galten, steht in der Bestellbestätigung und den Unterlagen zur Mitgliedschaft.
Warum ist die automatische Verlängerung unzulässig?
In Österreich darf ein Vertrag nur dann durch Schweigen verlängert werden, wenn der Vertrag das vorsieht, der Kunde zu Beginn der Frist besonders darauf hingewiesen wird und genug Zeit hat, sich zu entscheiden. Daran haben Parship und Elitepartner sich nach dem Urteil nicht gehalten.
Die Erinnerungs-E-Mail war zu unklar
Der Betreff der E-Mail war lang und begann wie viele andere E-Mails der Plattformen. Das Wort Vertragsverlängerung stand erst am Ende und war auf vielen Geräten gar nicht zu sehen. Im Text fehlte, bis wann man kündigen muss. Der Oberste Gerichtshof sagt: Ein solcher Hinweis weckt nicht die Aufmerksamkeit des Kunden. Gerade wer sein Profil lange nicht genutzt hat, hat oft seine Zugangsdaten nicht mehr parat.
Der Vertrag nannte keinen Zeitpunkt für den Hinweis
Wann der Hinweis kommt, muss schon im Vertrag stehen. Bei Parship und Elitepartner stand der Zeitpunkt nur in der Bestellbestätigung. Die kommt aber erst nach dem Vertragsabschluss und ist laut Gericht nicht Teil des Vertrags.
Sechs Monate gebucht, um zwölf Monate verlängert
Nach den allgemeinen Bedingungen verlängerte sich der Vertrag um die vereinbarte Laufzeit. In den Bedingungen zum einzelnen Produkt stand dagegen, dass sich auch eine Mitgliedschaft über sechs Monate um zwölf Monate verlängert. Damit musste niemand rechnen. Der Oberste Gerichtshof hält diese Regel für überraschend und nachteilig. Sie ist deshalb gar nicht Teil des Vertrags geworden.
24 Monate ohne Kündigung nach dem ersten Jahr
Bei der Mitgliedschaft über 24 Monate stand in den Bedingungen nur, dass man spätestens zwölf Wochen vor dem Ende kündigen kann. Der Oberste Gerichtshof sagt: Parship und Elitepartner schulden laufend Partnervorschläge und sogar eine Zahl von Kontakten. Für solche Verträge, die länger als ein Jahr laufen, gibt es ein gesetzliches Kündigungsrecht: zum Ende des ersten Jahres mit zwei Monaten Frist, danach jeweils zum Ende eines halben Jahres. Die Klausel erweckt den Eindruck, dass es dieses Recht nicht gibt, und ist deshalb unzulässig.
Kein neues Rücktrittsrecht bei der Verlängerung
In diesem Punkt hat die Firma gewonnen. Wer online einen Vertrag abschließt, kann in den ersten 14 Tagen zurücktreten. Der Oberste Gerichtshof sagt, gestützt auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem anderen Fall (C-565/22): Dieses Recht entsteht nicht bei jeder Verlängerung neu. Parship und Elitepartner hatten schon vor dem Vertragsabschluss klar auf Dauer und Preis der Verlängerung hingewiesen. Diesen Teil der Klage hat das Gericht deshalb abgewiesen.
Parship kündigen: Was gilt laut Urteil?
Nach den Bedingungen, die der Oberste Gerichtshof geprüft hat, musste eine Premium-Mitgliedschaft spätestens zwölf Wochen vor dem Ende der Laufzeit gekündigt werden. Für Verträge über mehr als ein Jahr gilt laut Urteil zusätzlich das gesetzliche Kündigungsrecht zum Ende des ersten Jahres.
Parship schreibt auf seiner Website, dass die Kündigung per E-Mail oder über das Kontaktformular beim Kundenservice möglich ist. Ein Brief ist nicht nötig. In der Kündigung soll die Profil-ID oder die hinterlegte E-Mail-Adresse stehen. Welche Frist für Ihren Vertrag gilt, verweist Parship auf den Bestellvorgang und die Bestellbestätigung.
Widerruf in den ersten 14 Tagen: Wertersatz nur anteilig
Schon 2018 hat der Oberste Gerichtshof über Parship entschieden (4 Ob 179/18d). Wer innerhalb von 14 Tagen widerruft, muss für die Zeit bis dahin einen Wertersatz zahlen. Parship verlangte bis zu 75 % des Jahresentgelts, sobald die garantierten Kontakte zustande gekommen waren. Der Oberste Gerichtshof sagt: Der Wertersatz richtet sich nach der Zeit, in der die Leistung genutzt wurde, im Verhältnis zur ganzen Laufzeit.
Bekommt man bei Parship Geld zurück?
In einer Verbandsklage geht es darum, was ein Unternehmen künftig nicht mehr tun darf. Über Zahlungen an einzelne Kunden hat der Oberste Gerichtshof im Parship-Urteil nicht entschieden.
Das Urteil sagt aber zwei Dinge, die für eine Verlängerung wichtig sein können: Eine Verlängerung durch Schweigen ist nur verbindlich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden. Und die Verlängerung einer sechsmonatigen Mitgliedschaft um zwölf Monate ist nicht Teil des Vertrags geworden. Ob das auf Ihre Verlängerung zutrifft und ob Sie Geld zurückverlangen können, kann nur im Einzelfall geprüft werden.
Aktueller Stand: Was gilt seit dem Urteil?
Das Urteil ist seit Mai 2024 rechtskräftig. Parship und Elitepartner dürfen die unzulässigen Klauseln und Vorgehensweisen in Österreich nicht mehr verwenden. Eine veröffentlichte Entscheidung, in der ein österreichisches Gericht über Rückzahlungen an einzelne Kunden entschieden hat, haben wir nicht gefunden.
Die wichtigsten Daten
Oberster Gerichtshof: Wertersatz beim Widerruf nur anteilig (4 Ob 179/18d)
Wer in den ersten 14 Tagen widerruft, zahlt nur für die Zeit, in der er die Leistung genutzt hat.[2][6]
Handelsgericht Wien gibt der Klage vollständig recht
Das Erstgericht verbietet die beanstandete Verlängerungspraxis und alle acht Klauseln.[1]
Oberlandesgericht Wien bestätigt großteils
Das Berufungsgericht ändert nur einen Teil zu einer Kündigungsfrist und lässt die Revision zu.[1]
Europäischer Gerichtshof zur Verlängerung von Online-Verträgen (C-565/22)
Wurde der Kunde beim Abschluss klar über die Kosten informiert, besteht das Rücktrittsrecht nur einmal, nicht bei jeder Verlängerung neu.[3]
Oberster Gerichtshof: Verlängerungspraxis und acht Klauseln unzulässig (4 Ob 196/23m)
Unklare E-Mail, fehlender Zeitpunkt im Vertrag, zwölf statt sechs Monate und fehlendes Kündigungsrecht nach einem Jahr. Das Urteil ist rechtskräftig.[1][7]


