Verträge und Mitgliedschaften

Parship kündigen und automatische Verlängerung: Was das OGH-Urteil für Österreich bedeutet

Parship und Elitepartner haben Premium-Mitgliedschaften automatisch verlängert, meist um zwölf Monate. Der Oberste Gerichtshof hat 2024 rechtskräftig entschieden, dass das in mehreren Punkten unzulässig war: Die Erinnerungs-E-Mail war zu unklar, der Vertrag nannte keinen Zeitpunkt für diesen Hinweis, und eine Mitgliedschaft über sechs Monate durfte sich nicht um zwölf Monate verlängern. Ob einzelne Kunden Geld zurückbekommen, hat das Gericht nicht entschieden.

Bonadis ist Prozessfinanzierer. Wir helfen Betroffenen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

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Stand
Zuletzt aktualisiert
Herausgeber
Bonadis Prozessfinanzierung GmbH, Wien

Steckbrief

Wer ist betroffen
Kunden in Österreich mit einer bezahlten Premium-Mitgliedschaft bei Parship oder Elitepartner, die sich automatisch verlängert hat.
Worum es geht
Die Verlängerung wurde nur mit einer unklaren E-Mail angekündigt. Der Oberste Gerichtshof hält diese Praxis und acht Klauseln zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigung für unzulässig.
Seit wann
Urteile des Handelsgerichts Wien im März 2022, des Oberlandesgerichts Wien im September 2022 und des Obersten Gerichtshofs im Mai 2024.
Aktueller Stand
Das Urteil ist rechtskräftig. Über Rückzahlungen an einzelne Kunden hat das Gericht nicht entschieden.
Anbieter
PE Digital GmbH, Hamburg, betreibt Parship und Elitepartner
Geschäftszahl
Oberster Gerichtshof, 4 Ob 196/23m vom 23. Mai 2024

Was hat der OGH zu Parship und Elitepartner entschieden?

Parship und Elitepartner sind Partnerbörsen im Internet. Beide werden von derselben Firma aus Deutschland betrieben. Auf eine Verbandsklage hin haben drei österreichische Gerichte geprüft, wie die beiden Plattformen bezahlte Mitgliedschaften verlängern. Mit einer Verbandsklage lässt ein dazu berechtigter Verband feststellen, dass ein Unternehmen bestimmte Klauseln oder Vorgehensweisen nicht mehr verwenden darf.

Das Handelsgericht Wien gab der Klage im März 2022 vollständig recht, das Oberlandesgericht Wien im September 2022 großteils. Am 23. Mai 2024 hat der Oberste Gerichtshof entschieden (4 Ob 196/23m): Zwei Vorgehensweisen bei der Verlängerung und acht Klauseln zu Laufzeit, Verlängerung und Kündigung sind unzulässig. In einem Punkt bekam die Firma recht, dazu mehr unten.

Wie funktioniert die automatische Verlängerung bei Parship?

Die Anmeldung ist kostenlos. Wer andere Mitglieder uneingeschränkt kontaktieren will, braucht eine bezahlte Premium-Mitgliedschaft. Laut Urteil konnten Kunden zwischen 6, 12 oder 24 Monaten wählen, zu Preisen von 9,96 bis 44,90 Euro im Monat. Nach der ersten Laufzeit verlängerte sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere zwölf Monate, wenn der Kunde nicht spätestens zwölf Wochen vor dem Ende gekündigt hatte.

98 Tage vor dem Ende bekamen Kunden eine E-Mail, die auf die Verlängerung hinweisen sollte. Bis wann sie kündigen mussten, stand darin nicht. Das sahen sie erst nach dem Einloggen in ihr Profil, und auch dort nur für kurze Zeit.

Wer ist betroffen?

Das Urteil betrifft Verträge mit Verbrauchern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, bei beiden Plattformen. Gemeint sind Premium-Mitgliedschaften, die sich nach den beanstandeten Bedingungen automatisch verlängert haben. Welche Bedingungen für Ihren Vertrag galten, steht in der Bestellbestätigung und den Unterlagen zur Mitgliedschaft.

Warum ist die automatische Verlängerung unzulässig?

In Österreich darf ein Vertrag nur dann durch Schweigen verlängert werden, wenn der Vertrag das vorsieht, der Kunde zu Beginn der Frist besonders darauf hingewiesen wird und genug Zeit hat, sich zu entscheiden. Daran haben Parship und Elitepartner sich nach dem Urteil nicht gehalten.

Die Erinnerungs-E-Mail war zu unklar

Der Betreff der E-Mail war lang und begann wie viele andere E-Mails der Plattformen. Das Wort Vertragsverlängerung stand erst am Ende und war auf vielen Geräten gar nicht zu sehen. Im Text fehlte, bis wann man kündigen muss. Der Oberste Gerichtshof sagt: Ein solcher Hinweis weckt nicht die Aufmerksamkeit des Kunden. Gerade wer sein Profil lange nicht genutzt hat, hat oft seine Zugangsdaten nicht mehr parat.

Der Vertrag nannte keinen Zeitpunkt für den Hinweis

Wann der Hinweis kommt, muss schon im Vertrag stehen. Bei Parship und Elitepartner stand der Zeitpunkt nur in der Bestellbestätigung. Die kommt aber erst nach dem Vertragsabschluss und ist laut Gericht nicht Teil des Vertrags.

Sechs Monate gebucht, um zwölf Monate verlängert

Nach den allgemeinen Bedingungen verlängerte sich der Vertrag um die vereinbarte Laufzeit. In den Bedingungen zum einzelnen Produkt stand dagegen, dass sich auch eine Mitgliedschaft über sechs Monate um zwölf Monate verlängert. Damit musste niemand rechnen. Der Oberste Gerichtshof hält diese Regel für überraschend und nachteilig. Sie ist deshalb gar nicht Teil des Vertrags geworden.

24 Monate ohne Kündigung nach dem ersten Jahr

Bei der Mitgliedschaft über 24 Monate stand in den Bedingungen nur, dass man spätestens zwölf Wochen vor dem Ende kündigen kann. Der Oberste Gerichtshof sagt: Parship und Elitepartner schulden laufend Partnervorschläge und sogar eine Zahl von Kontakten. Für solche Verträge, die länger als ein Jahr laufen, gibt es ein gesetzliches Kündigungsrecht: zum Ende des ersten Jahres mit zwei Monaten Frist, danach jeweils zum Ende eines halben Jahres. Die Klausel erweckt den Eindruck, dass es dieses Recht nicht gibt, und ist deshalb unzulässig.

Kein neues Rücktrittsrecht bei der Verlängerung

In diesem Punkt hat die Firma gewonnen. Wer online einen Vertrag abschließt, kann in den ersten 14 Tagen zurücktreten. Der Oberste Gerichtshof sagt, gestützt auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem anderen Fall (C-565/22): Dieses Recht entsteht nicht bei jeder Verlängerung neu. Parship und Elitepartner hatten schon vor dem Vertragsabschluss klar auf Dauer und Preis der Verlängerung hingewiesen. Diesen Teil der Klage hat das Gericht deshalb abgewiesen.

Parship kündigen: Was gilt laut Urteil?

Nach den Bedingungen, die der Oberste Gerichtshof geprüft hat, musste eine Premium-Mitgliedschaft spätestens zwölf Wochen vor dem Ende der Laufzeit gekündigt werden. Für Verträge über mehr als ein Jahr gilt laut Urteil zusätzlich das gesetzliche Kündigungsrecht zum Ende des ersten Jahres.

Parship schreibt auf seiner Website, dass die Kündigung per E-Mail oder über das Kontaktformular beim Kundenservice möglich ist. Ein Brief ist nicht nötig. In der Kündigung soll die Profil-ID oder die hinterlegte E-Mail-Adresse stehen. Welche Frist für Ihren Vertrag gilt, verweist Parship auf den Bestellvorgang und die Bestellbestätigung.

Widerruf in den ersten 14 Tagen: Wertersatz nur anteilig

Schon 2018 hat der Oberste Gerichtshof über Parship entschieden (4 Ob 179/18d). Wer innerhalb von 14 Tagen widerruft, muss für die Zeit bis dahin einen Wertersatz zahlen. Parship verlangte bis zu 75 % des Jahresentgelts, sobald die garantierten Kontakte zustande gekommen waren. Der Oberste Gerichtshof sagt: Der Wertersatz richtet sich nach der Zeit, in der die Leistung genutzt wurde, im Verhältnis zur ganzen Laufzeit.

Bekommt man bei Parship Geld zurück?

In einer Verbandsklage geht es darum, was ein Unternehmen künftig nicht mehr tun darf. Über Zahlungen an einzelne Kunden hat der Oberste Gerichtshof im Parship-Urteil nicht entschieden.

Das Urteil sagt aber zwei Dinge, die für eine Verlängerung wichtig sein können: Eine Verlängerung durch Schweigen ist nur verbindlich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten wurden. Und die Verlängerung einer sechsmonatigen Mitgliedschaft um zwölf Monate ist nicht Teil des Vertrags geworden. Ob das auf Ihre Verlängerung zutrifft und ob Sie Geld zurückverlangen können, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Aktueller Stand: Was gilt seit dem Urteil?

Das Urteil ist seit Mai 2024 rechtskräftig. Parship und Elitepartner dürfen die unzulässigen Klauseln und Vorgehensweisen in Österreich nicht mehr verwenden. Eine veröffentlichte Entscheidung, in der ein österreichisches Gericht über Rückzahlungen an einzelne Kunden entschieden hat, haben wir nicht gefunden.

Die wichtigsten Daten

  1. Oberster Gerichtshof: Wertersatz beim Widerruf nur anteilig (4 Ob 179/18d)

    Wer in den ersten 14 Tagen widerruft, zahlt nur für die Zeit, in der er die Leistung genutzt hat.[2][6]

  2. Handelsgericht Wien gibt der Klage vollständig recht

    Das Erstgericht verbietet die beanstandete Verlängerungspraxis und alle acht Klauseln.[1]

  3. Oberlandesgericht Wien bestätigt großteils

    Das Berufungsgericht ändert nur einen Teil zu einer Kündigungsfrist und lässt die Revision zu.[1]

  4. Europäischer Gerichtshof zur Verlängerung von Online-Verträgen (C-565/22)

    Wurde der Kunde beim Abschluss klar über die Kosten informiert, besteht das Rücktrittsrecht nur einmal, nicht bei jeder Verlängerung neu.[3]

  5. Oberster Gerichtshof: Verlängerungspraxis und acht Klauseln unzulässig (4 Ob 196/23m)

    Unklare E-Mail, fehlender Zeitpunkt im Vertrag, zwölf statt sechs Monate und fehlendes Kündigungsrecht nach einem Jahr. Das Urteil ist rechtskräftig.[1][7]

Der Ablauf

In drei Schritten zu Ihrem Recht.

  1. Schritt 1

    Fall einreichen

    Beantworten Sie über das Formular einige Fragen zu Ihrem Fall. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

  2. Symbolbild: Rechtsanwalt
    Schritt 2

    Anwalt übernimmt Ihren Fall

    Ein spezialisierter österreichischer Rechtsanwalt setzt Ihren Anspruch durch. Bonadis organisiert das Verfahren.

  3. Schritt 3

    Auszahlung erhalten

    Wann und in welcher Höhe, regelt Ihre Vereinbarung mit Bonadis.

Häufige Fragen zur Verlängerung bei Parship

Ist die automatische Verlängerung bei Parship zulässig?

Nicht so, wie Parship und Elitepartner sie gehandhabt haben. Der Oberste Gerichtshof hat 2024 entschieden, dass die Erinnerungs-E-Mail zu unklar war, der Vertrag keinen Zeitpunkt für den Hinweis nannte und sich eine Mitgliedschaft über sechs Monate nicht um zwölf Monate verlängern durfte (4 Ob 196/23m).

Sind automatische Vertragsverlängerungen in Österreich erlaubt?

Nur unter Bedingungen. Der Vertrag muss die Verlängerung und die Frist vorsehen, der Kunde muss zu Beginn der Frist besonders auf die Folgen seines Schweigens hingewiesen werden und genug Zeit für eine Entscheidung haben.

Welche Kündigungsfrist hat Parship?

In den Bedingungen, die der Oberste Gerichtshof geprüft hat, waren es zwölf Wochen vor dem Ende der Laufzeit. Welche Frist für Ihren Vertrag gilt, steht in der Bestellbestätigung. Parship verweist selbst auf den Bestellvorgang und die Bestellbestätigung.

Ist Parship jeden Monat kündbar?

Nach den geprüften Bedingungen nicht: Die Premium-Mitgliedschaft lief über die gebuchte Laufzeit von 6, 12 oder 24 Monaten. Für Verträge über mehr als ein Jahr gilt laut Oberstem Gerichtshof aber ein gesetzliches Kündigungsrecht zum Ende des ersten Jahres mit zwei Monaten Frist, danach jeweils zum Ende eines halben Jahres.

Wie kann ich Parship in Österreich kündigen?

Laut Parship per E-Mail oder über das Kontaktformular beim Kundenservice, mit Profil-ID oder der im Profil hinterlegten E-Mail-Adresse. Ein Brief ist nicht nötig. Parship schickt eine Eingangsbestätigung und nach der Bearbeitung eine Kündigungsbestätigung.

Meine Mitgliedschaft über sechs Monate hat sich um zwölf Monate verlängert. Ist das wirksam?

Der Oberste Gerichtshof hält die Regel, nach der sich eine sechsmonatige Mitgliedschaft um zwölf Monate verlängert, für überraschend. Sie ist nicht Teil des Vertrags geworden. Was das für Ihren Vertrag bedeutet, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Bekomme ich Geld von Parship oder Elitepartner zurück?

Darüber hat der Oberste Gerichtshof im Verfahren nicht entschieden, denn es ging nur um das Verbot der Klauseln und Vorgehensweisen. Ob Sie für eine Verlängerung Geld zurückverlangen können, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Habe ich nach der Verlängerung wieder 14 Tage Rücktrittsrecht?

In der Regel nicht. Nach dem Obersten Gerichtshof entsteht das Rücktrittsrecht nicht bei jeder Verlängerung neu, wenn der Kunde schon beim Vertragsabschluss klar über Dauer und Preis der Verlängerung informiert wurde. Er stützt sich dabei auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (C-565/22).

Gilt das Urteil auch für Elitepartner?

Ja. Parship und Elitepartner werden von derselben Firma betrieben, und das Verfahren betraf beide Plattformen.

Was kostet mich eine Anfrage bei Bonadis?

Nichts. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Kunde von Bonadis werden Sie erst, wenn Sie eine Vereinbarung mit uns unterschreiben.

Quellen

  1. OGH 23.05.2024, 4 Ob 196/23m (automatische Vertragsverlängerung, Partnerbörsen), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 23.05.2024
  2. OGH 23.10.2018, 4 Ob 179/18d (Wertersatz beim Widerruf, Partnerbörse), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 23.10.2018
  3. EuGH, Rechtssache C-565/22, Sofatutor (Urteil vom 05.10.2023), Gerichtshof der Europäischen Union (Curia), 05.10.2023
  4. Konsumentenschutzgesetz, § 15 (Kündigung von Verträgen über wiederkehrende Leistungen), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
  5. Wie kann ich meine Premium-Mitgliedschaft kündigen?, Parship, parship.at
  6. Geld zurück für Kunden von Parship und ElitePartner, help.ORF.at, 13.12.2018
  7. OGH: Automatische Vertragsverlängerung bei Parship und Elitepartner unzulässig (Presseinformation), Verein für Konsumenteninformation, 25.07.2024

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