Was ist Opodo Prime und warum zahlen viele dafür, ohne es zu merken?
Opodo ist ein Reiseportal für Flüge, Hotels und Mietwagen. Opodo Prime ist eine Mitgliedschaft: Mitglieder bekommen bei Buchungen einen Rabatt. Beim Buchen zeigt Opodo deshalb oft zwei Preise an, den Normalpreis und den niedrigeren Prime-Preis.
Das Problem lag im Ablauf. Wer den Prime-Preis wählte, auf „Weiter zur Zahlung“ und dann auf „Jetzt kaufen“ klickte, schloss mit einem einzigen Klick zwei Verträge: die Reise und eine Probemitgliedschaft für 30 Tage. Einen eigenen Knopf für die Mitgliedschaft gab es nicht. Wurde sie nicht rechtzeitig gekündigt, verlängerte sie sich laut den Bedingungen automatisch um 12 Monate, und Opodo buchte die Jahresgebühr ab. So steht es im Urteil des Obersten Gerichtshofs. Die Jahresgebühr betrug 74,99 €.
Wie erkenne ich, ob ich Prime-Mitglied bin?
Einen ersten Hinweis geben drei Dinge: eine Abbuchung von Opodo auf dem Konto- oder Kreditkartenauszug, die nicht zu einer Reise passt, eine Begrüßungsmail von Opodo Prime nach der Buchung und der Bereich „Mein Prime“ im Opodo-Kundenkonto. Dort steht, ob eine Mitgliedschaft läuft und wann sie sich verlängert.
Opodo Prime kündigen: So geht es
Opodo beschreibt die Kündigung so: Im Kundenkonto anmelden, auf das Profilsymbol und dann auf „Konto und Einstellungen“ gehen. Im Abschnitt „Mein Plan“ steht der Link „Abonnement verwalten“. Darüber wird die automatische Verlängerung abgeschaltet. In der App liegt derselbe Bereich hinter dem Profilsymbol. Wer noch kein Passwort hat, kann es über die Begrüßungsmail von Opodo Prime oder über „Kennwort vergessen“ setzen. Für Prime-Mitglieder nennt Opodo außerdem eine eigene Telefonnummer.
Am besten bewahren Sie eine Bestätigung der Kündigung auf, etwa ein Bildschirmfoto oder die Bestätigungsmail.
Was bringt die Kündigung und was nicht?
Die Kündigung beendet die Mitgliedschaft für die Zukunft: Sie verlängert sich nicht mehr, und es wird keine neue Jahresgebühr abgebucht. Beiträge, die schon bezahlt wurden, bringt die Kündigung nicht von selbst zurück. Kündigen und Geld zurückfordern sind zwei verschiedene Schritte.
Welche Kündigungsfrist gilt bei Opodo Prime?
In den Bedingungen, über die der Oberste Gerichtshof entschieden hat, stand: Die Mitgliedschaft muss mindestens 72 Stunden vor Ablauf gekündigt werden, sonst verlängert sie sich um weitere 12 Monate. Genau diese Regel zur automatischen Verlängerung hat das Gericht für unzulässig erklärt. Eine solche Verlängerung ist nur erlaubt, wenn der Kunde rechtzeitig vorher gesondert darauf hingewiesen wird. Das war nicht der Fall.
Was hat der OGH zu Opodo Prime entschieden?
Am 28. Februar 2024 hat der Oberste Gerichtshof ein Urteil des Handelsgerichts Wien und des Oberlandesgerichts Wien bestätigt (3 Ob 199/23w). Es ging um eine Unterlassungsklage gegen die Betreiberin von Opodo. Das Ergebnis:
- Kein klarer Hinweis vor dem Kauf: Unmittelbar vor dem Knopf „Jetzt kaufen“ fehlte der Hinweis, dass Prime nach der Probezeit Geld kostet und rechtzeitig gekündigt werden muss. Kunden wurden auch nicht darauf hingewiesen, dass sie mit einem Klick zwei Verträge schließen. Das verstößt gegen das Gesetz über Online-Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz).
- Buchung gilt als Zustimmung: Die Regel, dass schon die Buchung zum Prime-Preis als Zustimmung zur Mitgliedschaft gilt, ist unzulässig.
- Automatische Verlängerung: Die Verlängerung um 12 Monate ohne gesonderten Hinweis ist unzulässig.
- Keine Erstattung bei Kündigung: Die Regel, dass nach einer Kündigung nichts vom Beitrag erstattet wird, ist unzulässig.
- Gebühr trotz Normalpreis: Die Regel, dass die Prime-Gebühr auch fällig wird, wenn jemand den Normalpreis gewählt hat, ist unzulässig.
- Rabatt zurück bei Storno: Die Regel, dass bei Storno oder Umbuchung der Unterschied zwischen Prime-Preis und Normalpreis nachzuzahlen ist, ist unzulässig.
- Dazu kommen Regeln, mit denen Opodo Vorteile und Bedingungen nach Belieben ändern konnte, ein weitgehender Haftungsausschluss und die Wahl des deutschen Rechts ohne Hinweis auf den Schutz für Kunden in Österreich.
Gilt das Urteil auch für Kunden in Österreich, die über opodo.de gebucht haben?
Ja, darum ging es im Verfahren. Laut Urteil war Prime damals auf opodo.at nicht erhältlich. Kunden aus Österreich wurden auf opodo.de weitergeleitet und konnten Prime dort abschließen. Das Gericht hat deshalb entschieden, dass sich das Angebot an Kunden in Österreich richtet und österreichische Schutzregeln gelten.
Opodo Prime: Geld zurück? Was das Urteil sagt und was nicht
Das Urteil verbietet Opodo die Buchungsstrecke und die elf Klauseln. Opodo darf sich auch gegenüber bestehenden Kunden nicht mehr auf diese Klauseln berufen. Ob ein einzelner Kunde bereits bezahlte Beiträge zurückbekommt, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Darüber hat der Oberste Gerichtshof nicht entschieden.
Das Gesetz über Online-Verträge regelt: Muss der Kunde bei einer Online-Bestellung zahlen, muss der Unternehmer unmittelbar vor der Bestellung klar auf die wichtigsten Punkte hinweisen, etwa auf den Preis und die Laufzeit. Der Bestellknopf muss eindeutig zeigen, dass die Bestellung etwas kostet, etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“. Hält sich der Unternehmer an diese Pflicht zum Bestellknopf nicht, ist der Verbraucher laut Gesetz an den Vertrag nicht gebunden. Ob und für welche Beiträge das bei einer bestimmten Mitgliedschaft gilt, kann nur im Einzelfall geprüft werden.
Was gilt für Beiträge, die schon abgebucht wurden?
Das Gericht hat die Regel gekippt, nach der nach einer Kündigung nichts erstattet wird. Opodo konnte nicht darlegen, welcher Aufwand das rechtfertigen sollte. Das Oberlandesgericht Wien hatte dazu festgehalten, dass die Regel vom Gesetz abweicht, das eine Rückgabe vorsieht, wenn der Grund für eine Zahlung wegfällt. Wie viel davon im einzelnen Fall betroffen ist, hängt von den Abbuchungen und vom Zeitpunkt der Kündigung ab.
Wie haben Gerichte in Deutschland entschieden?
In Deutschland hat der Bundesgerichtshof im Juli 2024 in einem Einzelfall gegen die Betreiberin von Opodo entschieden: Schon auf der Seite mit dem Bezahlknopf müssen die Kosten der Mitgliedschaft stehen, auch wenn die Probezeit zunächst kostenlos ist. Die Kundin hatte auf Rückzahlung des abgebuchten Jahresbeitrags geklagt und bekam recht. Das Urteil beruht auf deutschem Recht und gilt nicht unmittelbar für Österreich.
Aktueller Stand: Opodo Prime 2026
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs ist endgültig. Das Gericht hat auch erlaubt, das Urteil in der Samstagsausgabe der Kronen Zeitung zu veröffentlichen, weil ein Hinweis nur auf der Website von Opodo nicht ausreicht. Opodo bietet Prime weiterhin an. Auf opodo.at wirbt Opodo inzwischen mit „Prime“ und „Prime Plus“. Eine allgemeine Rückzahlung an alle betroffenen Kunden ist öffentlich nicht bekannt.
Die wichtigsten Daten
Handelsgericht Wien: Prime-Buchungsstrecke und Klauseln unzulässig
Das Gericht gibt der Unterlassungsklage gegen die Betreiberin von Opodo statt.[1]
Oberlandesgericht Wien bestätigt das Urteil
Auch die zweite Instanz hält die Buchungsstrecke und alle elf Klauseln für unzulässig.[1]
Oberster Gerichtshof bestätigt: elf Prime-Klauseln unzulässig (3 Ob 199/23w)
Vor „Jetzt kaufen“ fehlte der klare Hinweis auf die Kosten. Automatische Verlängerung und Ausschluss der Erstattung bei Kündigung sind unzulässig.[1]
Urteil wird öffentlich bekannt
Medien berichten über das Urteil. Die Jahresgebühr nach der Probezeit lag bei 74,99 €.[6]
Bundesgerichtshof in Deutschland: Kosten der Mitgliedschaft gehören auf die Bezahlseite
In einem Einzelfall bekommt eine Kundin recht, der der Jahresbeitrag nach der Probezeit abgebucht worden war.[7]


