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Ryanair-Gebühren zurückfordern: Was das OGH-Urteil für Fluggäste in Österreich bedeutet

Der Oberste Gerichtshof hat im Mai 2026 entschieden: 14 von 15 Gebührenregeln von Ryanair sind gegenüber Verbrauchern in Österreich unzulässig. Darunter sind die Gebühren für den Check-in am Flughafen (55 €), für die Bordkarte (15 €), für Kleinkinder (25 €), für Umbuchungen (45 oder 60 €) und für Namensänderungen (115 oder 160 €). Das Urteil verbietet Ryanair diese Regeln. Über Rückzahlungen an einzelne Fluggäste hat das Gericht nicht entschieden.

Bonadis ist Prozessfinanzierer. Wir helfen Betroffenen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

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Stand
Zuletzt aktualisiert
Herausgeber
Bonadis Prozessfinanzierung GmbH, Wien

Steckbrief

Wer ist betroffen
Fluggäste in Österreich, die bei Ryanair eine der beanstandeten Gebühren bezahlt haben, etwa für Check-in, Bordkarte, Kleinkind, Familiensitze, Umbuchung oder Namensänderung.
Worum es geht
Ryanair verlangt neben dem Flugpreis feste Gebühren. Die Gerichte halten 14 dieser Regeln für unklar oder für eine unfaire Benachteiligung der Kunden.
Seit wann
Urteil des Landesgerichts Korneuburg im Jänner 2025, bestätigt vom Oberlandesgericht Wien und am 19. Mai 2026 vom Obersten Gerichtshof.
Aktueller Stand
Das Urteil ist endgültig. Über Rückzahlungen an einzelne Fluggäste wurde in diesem Verfahren nicht entschieden.
Fluglinie
Ryanair DAC, Irland
Gerichte
Landesgericht Korneuburg, Oberlandesgericht Wien, Oberster Gerichtshof

Welche Ryanair-Gebühren sind laut OGH unzulässig?

Am 19. Mai 2026 hat der Oberste Gerichtshof die Urteile des Landesgerichts Korneuburg und des Oberlandesgerichts Wien bestätigt (4 Ob 170/25s). Auf eine Unterlassungsklage hin waren 15 Regeln aus den Beförderungsbedingungen und der Gebührentabelle von Ryanair geprüft worden. 14 davon sind unzulässig. Die Beträge stammen aus der Gebührentabelle, wie sie im Urteil wiedergegeben ist:

  • Buchungsgebühr von 50 € bei Buchung über ein Call-Center oder am Flughafen
  • Kleinkindgebühr von 25 € pro Kind und Flugstrecke, wenn es auf dem Schoß reist
  • Verwaltungsgebühr von 20 € pro Fluggast, um bei einem nicht angetretenen Flug die Steuern zurückzubekommen
  • Check-in am Flughafen um 55 €
  • Gebühr von 15 €, wenn die Bordkarte am Flughafen nicht ausgedruckt oder in der App vorgezeigt wird
  • Pflicht-Sitzplätze für Erwachsene, die mit Kindern unter 12 Jahren reisen, um 6 bis 10 € pro Flug
  • Neuausstellung der Bordkarte um 15 €
  • zwei Regeln zum Handgepäck, weil unklar bleibt, wie groß das kostenlose Stück sein darf
  • Lagergebühr und Verfall von Gepäck, das nicht innerhalb von drei Monaten abgeholt wird
  • Gebühren, wenn eine Pauschalreise auf eine andere Person übertragen wird
  • Umbuchungsgebühr von 45 € online oder 60 € über das Call-Center oder am Flughafen, pro Fluggast und Strecke
  • Namensänderung um 115 € online oder 160 € über einen Mitarbeiter
  • Umbuchung bei verpasstem Flug um 100 € am Flughafen

Welche Regel blieb erlaubt?

Eine der 15 beanstandeten Regeln hatte schon das Landesgericht Korneuburg nicht beanstandet. Über sie musste der Oberste Gerichtshof nicht mehr entscheiden. Die übrigen 14 Regeln darf Ryanair gegenüber Verbrauchern in Österreich nicht mehr verwenden und sich nicht mehr auf sie berufen.

Warum hat der OGH die Ryanair-Gebühren gekippt?

Der Oberste Gerichtshof hat vor allem zwei Gründe genannt. Manche Regeln sind so unklar, dass Kunden nicht erkennen können, wann und wie oft eine Gebühr anfällt. Andere benachteiligen die Kunden grob, etwa weil die Gebühr weit über den Kosten liegt, die Ryanair tatsächlich entstehen, oder weil sie auch dann anfällt, wenn Ryanair selbst den Grund dafür gesetzt hat.

Check-in-Gebühr und Bordkarte am Flughafen

Die Check-in-Gebühr von 55 € könnte nach den Bedingungen auch dann verlangt werden, wenn der Online-Check-in aus Gründen scheitert, die bei Ryanair liegen. Die 15 € für die Bordkarte würden laut Urteil schon fällig, wenn jemand ein falsches Papierformat, einen Screenshot oder ein Tablet statt eines Handys verwendet. Dafür sieht das Gericht keine sachliche Rechtfertigung.

Ryanair umbuchen: 45 € Gebühr und keine Erstattung der Differenz

Wer online umbucht, zahlt laut Gebührentabelle 45 € pro Fluggast und Strecke, über das Call-Center oder am Flughafen 60 €. Ist der neue Flug teurer, muss die Differenz nachgezahlt werden. Ist er billiger, gibt es nichts zurück. Ryanair konnte nicht darlegen, wofür bei einer Online-Umbuchung Kosten von 45 € entstehen. Das Gericht hält die Regel deshalb für grob benachteiligend.

Ryanair Namensänderung: 115 € und mehr

Für eine Namensänderung verlangte Ryanair 115 € online und 160 € über einen Mitarbeiter. Ryanair begründete das mit dem Schutz vor Weiterverkauf von Tickets. Das Gericht hielt dagegen, dass die Regel nicht auf Missbrauch beschränkt ist und die tatsächlichen Kosten grob überschreitet. Die kostenlose Korrektur kleiner Tippfehler ändert daran nichts.

Kleinkinder und Familiensitze

Bei der Kleinkindgebühr von 25 € ist laut Urteil unklar, wann sie überhaupt anfällt. Bei den Pflicht-Sitzen für Familien widersprechen sich die Bedingungen: An einer Stelle ist von Sitzen ab 4 € die Rede, in der Gebührentabelle von 6 bis 10 €.

Verpasster Flug: 100 € Umbuchungsgebühr

Die Gebühr von 100 € für eine Umbuchung nach einem verpassten Flug gilt nach ihrem Wortlaut auch, wenn der Fluggast den Flug ohne eigene Schuld verpasst hat. In solchen Fällen muss Ryanair nach den EU-Fluggastrechten aber kostenlos umbuchen. Deshalb ist die Regel unzulässig.

Wer ist betroffen und wie erkenne ich das?

Das Urteil betrifft die Bedingungen, die Ryanair gegenüber Verbrauchern in Österreich verwendet. Dass österreichisches Recht anzuwenden ist, war im Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof nicht mehr strittig. Welche Gebühren bezahlt wurden, steht in der Buchungsbestätigung per E-Mail, im myRyanair-Konto und auf dem Konto- oder Kreditkartenauszug. Gebühren am Flughafen sind oft nur über den Zahlungsbeleg nachvollziehbar.

Kann man Ryanair-Gebühren zurückfordern?

Das Urteil verbietet Ryanair die 14 Regeln und erlaubt nicht mehr, sich auf sie zu berufen. Ein Antrag, Ryanair zur Rückzahlung an alle Betroffenen zu verpflichten, wurde schon in erster Instanz abgewiesen, weil der klagende Verband das nicht verlangen kann. Ob die Gebühren zurückgefordert werden können, war damit nicht Gegenstand der Entscheidung. Ob und wie viel im einzelnen Fall zurückverlangt werden kann, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Nach Berichten antwortet Ryanair auf Rückforderungen per E-Mail nur noch automatisch und verweist auf ein Beschwerdeformular im myRyanair-Konto.

Aktueller Stand: Was gilt jetzt bei Ryanair?

Das Urteil ist seit Mai 2026 endgültig und wurde Ende Juni 2026 bekannt. Ryanair hatte drei Monate Zeit, die Regeln nicht mehr zu verwenden. Außerdem muss Ryanair das Urteil in der Samstagsausgabe der Kronen Zeitung und auf seiner Website veröffentlichen. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof, die Ryanair angeregt hatte, lehnte der Oberste Gerichtshof ab.

Die wichtigsten Daten

  1. Unterlassungsklage gegen 15 Gebührenregeln von Ryanair

    Beanstandet werden unter anderem Kleinkindgebühr, Check-in-Gebühr, Familiensitze, Umbuchung und Handgepäck.[5]

  2. Landesgericht Korneuburg: 14 von 15 Regeln unzulässig

    Der Antrag, Ryanair zur Rückzahlung an alle Betroffenen zu verpflichten, wird abgewiesen.[1][2]

  3. Oberlandesgericht Wien bestätigt das Urteil

    Beide Seiten hatten Berufung eingelegt. Das Ergebnis bleibt gleich.[1]

  4. Oberster Gerichtshof bestätigt: 14 Ryanair-Gebühren unzulässig (4 Ob 170/25s)

    Ryanair muss die Regeln binnen drei Monaten aufgeben und das Urteil veröffentlichen.[1]

  5. Urteil wird öffentlich bekannt

    Medien berichten über das Urteil zu Check-in, Bordkarte, Kleinkind und Umbuchung.[4][3]

Der Ablauf

In drei Schritten zu Ihrem Recht.

  1. Schritt 1

    Fall einreichen

    Beantworten Sie über das Formular einige Fragen zu Ihrem Fall. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

  2. Symbolbild: Rechtsanwalt
    Schritt 2

    Anwalt übernimmt Ihren Fall

    Ein spezialisierter österreichischer Rechtsanwalt setzt Ihren Anspruch durch. Bonadis organisiert das Verfahren.

  3. Schritt 3

    Auszahlung erhalten

    Wann und in welcher Höhe, regelt Ihre Vereinbarung mit Bonadis.

Häufige Fragen zu den Gebühren bei Ryanair

Welche Ryanair-Gebühren sind unzulässig?

Laut Obersten Gerichtshof 14 Regeln, darunter Check-in am Flughafen (55 €), Bordkarte am Flughafen (15 €), Kleinkindgebühr (25 €), Familiensitze (6 bis 10 €), Umbuchung (45 oder 60 €), Namensänderung (115 oder 160 €), Umbuchung nach verpasstem Flug (100 €), Buchung über Call-Center (50 €) und die Regeln zum Handgepäck.

Kann ich Ryanair-Gebühren zurückfordern?

Das Urteil verbietet Ryanair die Regeln, entscheidet aber nicht über Rückzahlungen an einzelne Fluggäste. Ob und wie viel zurückverlangt werden kann, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Was kostet eine Umbuchung bei Ryanair?

Laut der Gebührentabelle im Urteil 45 € pro Fluggast und Strecke online, 60 € über das Call-Center oder am Flughafen, dazu die Preisdifferenz, wenn der neue Flug teurer ist. Diese Regel hat der Oberste Gerichtshof für unzulässig erklärt.

Wie hoch ist die Gebühr für eine Namensänderung bei Ryanair?

Laut der Gebührentabelle im Urteil 115 € online und 160 € über einen Mitarbeiter. Der Oberste Gerichtshof hält das für grob benachteiligend, weil die Gebühr die tatsächlichen Kosten weit übersteigt.

Was kostet der Check-in am Flughafen bei Ryanair?

In den beanstandeten Bedingungen 55 €. Der Oberste Gerichtshof hat die Regel für unzulässig erklärt, weil sie auch greifen könnte, wenn der Online-Check-in aus Gründen bei Ryanair scheitert.

Gilt das Urteil auch für Flüge, die über Reisebüros oder Portale gebucht wurden?

Das Urteil betrifft die Bedingungen und die Gebührentabelle, die Ryanair gegenüber Verbrauchern in Österreich verwendet. Wie es sich auf eine bestimmte Buchung auswirkt, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Ist das Urteil gegen Ryanair rechtskräftig?

Ja. Der Oberste Gerichtshof hat am 19. Mai 2026 als letzte Instanz entschieden. Bekannt wurde das Urteil Ende Juni 2026.

Welche Unterlagen brauche ich?

Hilfreich sind die Buchungsbestätigung, ein Zahlungsbeleg für die Gebühr und, wenn vorhanden, der Schriftverkehr mit Ryanair. Vieles steht auch im myRyanair-Konto.

Was kostet mich eine Anfrage bei Bonadis?

Nichts. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Kunde von Bonadis werden Sie erst, wenn Sie eine Vereinbarung mit uns unterschreiben.

Ähnliche Fälle

Quellen

  1. OGH 19.05.2026, 4 Ob 170/25s (Gebührenklauseln einer Fluglinie), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 19.05.2026
  2. LG Korneuburg 08.01.2025, 6 Cg 84/24v: Unzulässige Gebührenklauseln bei Ryanair, verbraucherrecht.at, 08.01.2025
  3. OGH: Unzulässige Gebührenklauseln bei Ryanair, verbraucherrecht.at, 29.06.2026
  4. Check-in, Bordkarte, Kinder: OGH kippt Zusatzgebühren bei Ryanair, ORF, 29.06.2026
  5. Neue Verfahren gegen Fluglinien wegen nachteiliger Gebühren, Sozialministerium, 02.08.2024

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