Welche Pauschalen hat Clever fit verlangt?
Nach den Mitgliedsverträgen, die die Gerichte geprüft haben, zahlten Mitglieder zusätzlich zum monatlichen Beitrag:
- Verwaltungspauschale: einmal 19,90 Euro zu Beginn der Mitgliedschaft
- Chipgebühr: 19,90 Euro für das Chipband oder die Karte, mit der man ins Studio kommt
- Servicepauschale: 19,90 Euro jedes halbe Jahr, von allen Mitgliedern und unabhängig von der Art der Mitgliedschaft
Wer betreibt die Clever-fit-Studios?
Die Studios werden von eigenständigen Firmen geführt. Sie sind Franchisenehmer einer deutschen Unternehmensgruppe, die ihnen Geschäftsbedingungen und Vertragsformulare vorgibt. Deshalb fanden sich die gleichen Pauschalen in den Verträgen verschiedener Betreiber.
Was hat der OGH zur Servicepauschale entschieden?
Auf Verbandsklagen hin hat der Oberste Gerichtshof ab Oktober 2022 in mehreren Verfahren gegen Betreiber von Clever-fit-Studios entschieden, zuerst am 18. Oktober 2022 (4 Ob 62/22d). Mit einer Verbandsklage lässt ein dazu berechtigter Verband feststellen, dass ein Unternehmen bestimmte Klauseln nicht mehr verwenden darf. Das Ergebnis: Alle drei Pauschalen sind unzulässig, weil sie die Mitglieder grob benachteiligen. Sie sind keine eigene Leistung, sondern sollen Dinge extra abgelten, die schon zum Vertrag gehören.
Servicepauschale: keine Leistung über den Vertrag hinaus
Die Servicepauschale mussten alle Mitglieder zahlen, auch wenn sie keine Trainerstunden, Beratung oder Gruppenkurse nutzten. Solche Leistungen gehören laut den Urteilen ohnehin zum Mitgliedsbeitrag. Für die Pauschale gab es daher keine eigene Gegenleistung.
Chipgebühr: Zutritt gehört zum Vertrag
Den Zutritt zum Studio zu ermöglichen, ist Pflicht des Studios. Warum Mitglieder dafür extra zahlen sollen, ist laut Oberstem Gerichtshof nicht nachvollziehbar. Ein Chip kostet in der Anschaffung etwa 3 Euro, die Gebühr steht in keinem Verhältnis dazu.
Verwaltungspauschale: Aufwand beim Vertragsabschluss
Der Aufnahme eines neuen Mitglieds steht nach den Urteilen kein Aufwand gegenüber, der über das übliche Maß bei jedem Vertragsabschluss hinausgeht. Die Anträge nehmen die Trainer im Studio entgegen. Auch diese Pauschale ist deshalb unzulässig.
Energiekostenpauschale: Urteil des Handelsgerichts Wien
Ende September 2022 kündigte die Muttergesellschaft zahlreicher österreichischer Clever-fit-Betreiber per SMS eine einmalige Energiekostenpauschale von 29,90 Euro an, fällig am 1. Oktober 2022. Die Verträge sahen eine solche Gebühr nicht vor. Das Handelsgericht Wien hat am 17. November 2022 entschieden, dass sich die Firma nicht auf diese Pauschale berufen darf. Die Firma hatte sich am Verfahren nicht beteiligt, das Urteil ist rechtskräftig.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Mitglieder, die neben dem Monatsbeitrag eine oder mehrere dieser Pauschalen bezahlt haben. Die Urteile ergingen gegen einzelne Betreiber, darunter Betreiber mit Studios in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Kärnten und der Steiermark. Ob dieselbe Klausel auch in Ihrem Vertrag stand, zeigt der Mitgliedsvertrag.
Einen Hinweis geben Ihre Unterlagen: der Mitgliedsvertrag, die Abbuchungen auf dem Kontoauszug und die Übersicht in Ihrem Mitgliederkonto.
Clever fit Steiermark: Was ist noch offen?
Nach den Urteilen haben laut einem Medienbericht vom Februar 2025 die meisten Studios die Pauschalen zurückgezahlt. Einige Betreiber von Clever-fit-Studios in der Steiermark hatten das damals noch nicht getan. Ob sich das seither geändert hat, ist nicht öffentlich bekannt. Welche Betreiber das sind, wurde nicht veröffentlicht.
Kann man die Servicepauschale zurückverlangen?
In einer Verbandsklage geht es darum, ob ein Unternehmen Klauseln weiter verwenden darf. Über Zahlungen an einzelne Mitglieder haben die Gerichte in diesen Verfahren nicht entschieden.
Ob ein Mitglied bezahlte Pauschalen zurückverlangen kann, hängt davon ab, welcher Betreiber sein Studio führte, was im Vertrag stand, was es bezahlt hat und wann. Das kann nur im Einzelfall geprüft werden.
Die wichtigsten Daten
Energiekostenpauschale von 29,90 Euro per SMS angekündigt
Die Gebühr soll am 1. Oktober 2022 fällig werden, obwohl die Verträge sie nicht vorsehen.[6]
Oberster Gerichtshof: Pauschalen unzulässig (4 Ob 59/22p, 4 Ob 62/22d)
Verwaltungspauschale, Chipgebühr und Servicepauschale benachteiligen die Mitglieder grob.[2][1]
Weitere Entscheidungen und Urteil zur Energiekostenpauschale
Der Oberste Gerichtshof entscheidet zur wortgleichen Klausel eines weiteren Betreibers (3 Ob 155/22y). Am selben Tag erklärt das Handelsgericht Wien die Energiekostenpauschale für unzulässig.[3][6]
Oberster Gerichtshof bestätigt erneut (6 Ob 62/22v)
Auch gegen einen Betreiber mit Studios unter anderem in der Steiermark.[4]
Oberster Gerichtshof zu einem Betreiber in Kärnten (9 Ob 106/22m)
Gleiches Ergebnis für einen Franchisenehmer mit zwei Studios in Kärnten.[5]
Bericht: Einige Betreiber in der Steiermark zahlen noch nicht zurück
Die meisten Studios haben die Pauschalen zurückgezahlt, einige Clever-fit-Betreiber in der Steiermark nicht.[8]


