Verträge und Mitgliedschaften

Clever fit: Servicepauschale, Chipgebühr und Verwaltungspauschale in Österreich unzulässig

Clever-fit-Studios in Österreich haben neben dem Mitgliedsbeitrag eine Verwaltungspauschale, eine Chipgebühr und jedes halbe Jahr eine Servicepauschale von je 19,90 Euro verlangt. Der Oberste Gerichtshof hat 2022 und 2023 in mehreren Verfahren entschieden, dass diese Pauschalen unzulässig sind. Laut einem Medienbericht vom Februar 2025 haben die meisten Studios danach Geld zurückgezahlt, einige Betreiber in der Steiermark aber noch nicht.

Bonadis ist Prozessfinanzierer. Wir helfen Betroffenen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

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Stand
Zuletzt aktualisiert
Herausgeber
Bonadis Prozessfinanzierung GmbH, Wien

Steckbrief

Wer ist betroffen
Frühere und heutige Mitglieder von Clever-fit-Studios in Österreich, die neben dem Monatsbeitrag Pauschalen bezahlt haben.
Worum es geht
Verwaltungspauschale, Chipgebühr und halbjährliche Servicepauschale von je 19,90 Euro. Der Oberste Gerichtshof sagt: Dafür gibt es keine eigene Leistung, die Mitglieder werden grob benachteiligt.
Seit wann
Urteile des Obersten Gerichtshofs von Oktober 2022 bis Jänner 2023.
Aktueller Stand
Die Urteile sind rechtskräftig. Laut Bericht vom Februar 2025 hatten einige Betreiber in der Steiermark noch nicht zurückgezahlt. Über einzelne Rückzahlungen haben die Gerichte nicht entschieden.
Betreiber
Eigenständige Firmen, die die Studios als Franchisenehmer der deutschen Clever-fit-Gruppe führen
Weitere Gebühr
Energiekostenpauschale von 29,90 Euro im Oktober 2022, laut Handelsgericht Wien unzulässig

Welche Pauschalen hat Clever fit verlangt?

Nach den Mitgliedsverträgen, die die Gerichte geprüft haben, zahlten Mitglieder zusätzlich zum monatlichen Beitrag:

  • Verwaltungspauschale: einmal 19,90 Euro zu Beginn der Mitgliedschaft
  • Chipgebühr: 19,90 Euro für das Chipband oder die Karte, mit der man ins Studio kommt
  • Servicepauschale: 19,90 Euro jedes halbe Jahr, von allen Mitgliedern und unabhängig von der Art der Mitgliedschaft

Wer betreibt die Clever-fit-Studios?

Die Studios werden von eigenständigen Firmen geführt. Sie sind Franchisenehmer einer deutschen Unternehmensgruppe, die ihnen Geschäftsbedingungen und Vertragsformulare vorgibt. Deshalb fanden sich die gleichen Pauschalen in den Verträgen verschiedener Betreiber.

Was hat der OGH zur Servicepauschale entschieden?

Auf Verbandsklagen hin hat der Oberste Gerichtshof ab Oktober 2022 in mehreren Verfahren gegen Betreiber von Clever-fit-Studios entschieden, zuerst am 18. Oktober 2022 (4 Ob 62/22d). Mit einer Verbandsklage lässt ein dazu berechtigter Verband feststellen, dass ein Unternehmen bestimmte Klauseln nicht mehr verwenden darf. Das Ergebnis: Alle drei Pauschalen sind unzulässig, weil sie die Mitglieder grob benachteiligen. Sie sind keine eigene Leistung, sondern sollen Dinge extra abgelten, die schon zum Vertrag gehören.

Servicepauschale: keine Leistung über den Vertrag hinaus

Die Servicepauschale mussten alle Mitglieder zahlen, auch wenn sie keine Trainerstunden, Beratung oder Gruppenkurse nutzten. Solche Leistungen gehören laut den Urteilen ohnehin zum Mitgliedsbeitrag. Für die Pauschale gab es daher keine eigene Gegenleistung.

Chipgebühr: Zutritt gehört zum Vertrag

Den Zutritt zum Studio zu ermöglichen, ist Pflicht des Studios. Warum Mitglieder dafür extra zahlen sollen, ist laut Oberstem Gerichtshof nicht nachvollziehbar. Ein Chip kostet in der Anschaffung etwa 3 Euro, die Gebühr steht in keinem Verhältnis dazu.

Verwaltungspauschale: Aufwand beim Vertragsabschluss

Der Aufnahme eines neuen Mitglieds steht nach den Urteilen kein Aufwand gegenüber, der über das übliche Maß bei jedem Vertragsabschluss hinausgeht. Die Anträge nehmen die Trainer im Studio entgegen. Auch diese Pauschale ist deshalb unzulässig.

Energiekostenpauschale: Urteil des Handelsgerichts Wien

Ende September 2022 kündigte die Muttergesellschaft zahlreicher österreichischer Clever-fit-Betreiber per SMS eine einmalige Energiekostenpauschale von 29,90 Euro an, fällig am 1. Oktober 2022. Die Verträge sahen eine solche Gebühr nicht vor. Das Handelsgericht Wien hat am 17. November 2022 entschieden, dass sich die Firma nicht auf diese Pauschale berufen darf. Die Firma hatte sich am Verfahren nicht beteiligt, das Urteil ist rechtskräftig.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind Mitglieder, die neben dem Monatsbeitrag eine oder mehrere dieser Pauschalen bezahlt haben. Die Urteile ergingen gegen einzelne Betreiber, darunter Betreiber mit Studios in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Kärnten und der Steiermark. Ob dieselbe Klausel auch in Ihrem Vertrag stand, zeigt der Mitgliedsvertrag.

Einen Hinweis geben Ihre Unterlagen: der Mitgliedsvertrag, die Abbuchungen auf dem Kontoauszug und die Übersicht in Ihrem Mitgliederkonto.

Clever fit Steiermark: Was ist noch offen?

Nach den Urteilen haben laut einem Medienbericht vom Februar 2025 die meisten Studios die Pauschalen zurückgezahlt. Einige Betreiber von Clever-fit-Studios in der Steiermark hatten das damals noch nicht getan. Ob sich das seither geändert hat, ist nicht öffentlich bekannt. Welche Betreiber das sind, wurde nicht veröffentlicht.

Kann man die Servicepauschale zurückverlangen?

In einer Verbandsklage geht es darum, ob ein Unternehmen Klauseln weiter verwenden darf. Über Zahlungen an einzelne Mitglieder haben die Gerichte in diesen Verfahren nicht entschieden.

Ob ein Mitglied bezahlte Pauschalen zurückverlangen kann, hängt davon ab, welcher Betreiber sein Studio führte, was im Vertrag stand, was es bezahlt hat und wann. Das kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Die wichtigsten Daten

  1. Energiekostenpauschale von 29,90 Euro per SMS angekündigt

    Die Gebühr soll am 1. Oktober 2022 fällig werden, obwohl die Verträge sie nicht vorsehen.[6]

  2. Oberster Gerichtshof: Pauschalen unzulässig (4 Ob 59/22p, 4 Ob 62/22d)

    Verwaltungspauschale, Chipgebühr und Servicepauschale benachteiligen die Mitglieder grob.[2][1]

  3. Weitere Entscheidungen und Urteil zur Energiekostenpauschale

    Der Oberste Gerichtshof entscheidet zur wortgleichen Klausel eines weiteren Betreibers (3 Ob 155/22y). Am selben Tag erklärt das Handelsgericht Wien die Energiekostenpauschale für unzulässig.[3][6]

  4. Oberster Gerichtshof bestätigt erneut (6 Ob 62/22v)

    Auch gegen einen Betreiber mit Studios unter anderem in der Steiermark.[4]

  5. Oberster Gerichtshof zu einem Betreiber in Kärnten (9 Ob 106/22m)

    Gleiches Ergebnis für einen Franchisenehmer mit zwei Studios in Kärnten.[5]

  6. Bericht: Einige Betreiber in der Steiermark zahlen noch nicht zurück

    Die meisten Studios haben die Pauschalen zurückgezahlt, einige Clever-fit-Betreiber in der Steiermark nicht.[8]

Der Ablauf

In drei Schritten zu Ihrem Recht.

  1. Schritt 1

    Fall einreichen

    Beantworten Sie über das Formular einige Fragen zu Ihrem Fall. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

  2. Symbolbild: Rechtsanwalt
    Schritt 2

    Anwalt übernimmt Ihren Fall

    Ein spezialisierter österreichischer Rechtsanwalt setzt Ihren Anspruch durch. Bonadis organisiert das Verfahren.

  3. Schritt 3

    Auszahlung erhalten

    Wann und in welcher Höhe, regelt Ihre Vereinbarung mit Bonadis.

Häufige Fragen zur Servicepauschale bei Clever fit

Was ist die Servicepauschale im Fitnessstudio?

Ein Betrag, den manche Studios zusätzlich zum Monatsbeitrag verlangen. Bei Clever fit waren es 19,90 Euro jedes halbe Jahr, von allen Mitgliedern.

Ist eine Servicepauschale im Fitnessstudio zulässig?

Die Servicepauschale von Clever fit hat der Oberste Gerichtshof für unzulässig erklärt. Ihr stand keine Leistung gegenüber, die über den Mitgliedsbeitrag hinausgeht. Ob eine andere Pauschale zulässig ist, hängt vom einzelnen Vertrag ab.

Darf Clever fit eine Chipgebühr verlangen?

Nach dem Obersten Gerichtshof nicht. Den Zutritt zum Studio zu ermöglichen, gehört zu den Pflichten des Studios. Die Chipgebühr von 19,90 Euro steht zudem in keinem Verhältnis zu den Kosten eines Chips.

Was ist mit der Energiekostenpauschale von Clever fit?

Die einmalige Energiekostenpauschale von 29,90 Euro aus dem Oktober 2022 war in den Verträgen nicht vorgesehen. Das Handelsgericht Wien hat am 17. November 2022 entschieden, dass sich die Firma nicht auf diese Pauschale berufen darf.

Gilt das auch für Clever fit in der Steiermark?

Die Vertragsbedingungen gibt die Franchisegeberin den Betreibern vor. Laut einem Medienbericht vom Februar 2025 hatten einige Betreiber von Clever-fit-Studios in der Steiermark noch nicht zurückgezahlt. Was für Ihr Studio gilt, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Wie bekomme ich die Servicepauschale zurück?

Über Rückzahlungen an einzelne Mitglieder haben die Gerichte in den Verbandsverfahren nicht entschieden. Ob Sie bezahlte Pauschalen zurückverlangen können, hängt von Betreiber, Vertrag und Zeitraum ab und kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Was kostet mich eine Anfrage bei Bonadis?

Nichts. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Kunde von Bonadis werden Sie erst, wenn Sie eine Vereinbarung mit uns unterschreiben.

Ähnliche Fälle

Quellen

  1. OGH 18.10.2022, 4 Ob 62/22d (Verwaltungspauschale, Chipgebühr, Servicepauschale), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 18.10.2022
  2. OGH 18.10.2022, 4 Ob 59/22p, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 18.10.2022
  3. OGH 17.11.2022, 3 Ob 155/22y, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 17.11.2022
  4. OGH 18.11.2022, 6 Ob 62/22v, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 18.11.2022
  5. OGH 24.01.2023, 9 Ob 106/22m, Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 24.01.2023
  6. „Energiekostenpauschale“ bei clever fit unzulässig (HG Wien 17.11.2022, 43 Cg 57/22p), Verein für Konsumenteninformation, verbraucherrecht.at, 17.01.2023
  7. Fitnesscenter Clever fit: OGH-Urteile gegen vier Betreiber, Arbeiterkammer Wien, 31.01.2023
  8. Über 20.000 Fitnessstudio-Kunden bekommen Geld zurück, SALZBURG24, 06.02.2025

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