Kartelle und Unternehmen

Baukartell in Österreich: Was Bauherren und Auftraggeber jetzt wissen sollten

Von 2002 bis 2017 haben Baufirmen in ganz Österreich Preise und Aufträge untereinander abgesprochen. Das Kartellgericht hat das festgestellt und gegen 27 Unternehmen Geldbußen verhängt oder den Verstoß festgestellt, zuletzt im März 2026 146 Millionen Euro gegen die STRABAG. Betroffen sind öffentliche und private Auftraggeber im Hoch- und Tiefbau. Den Schaden legt das Kartellgericht nicht fest: Wer zu viel bezahlt hat, muss ihn vor einem Zivilgericht einklagen.

Bonadis ist Prozessfinanzierer. Wir helfen Betroffenen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

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Zuletzt aktualisiert
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Bonadis Prozessfinanzierung GmbH, Wien

Steckbrief

Wer ist betroffen
Unternehmen, Bauträger, gemeinnützige Bauvereinigungen, Gemeinden und andere Auftraggeber, die zwischen 2002 und 2017 Bauaufträge im Hoch- oder Tiefbau vergeben haben.
Worum es geht
Baufirmen haben Preise abgesprochen, Aufträge untereinander aufgeteilt und zum Schein teurere Angebote gelegt. Wer dadurch zu viel bezahlt hat, kann von den beteiligten Firmen Schadenersatz verlangen.
Seit wann
Absprachen von Juli 2002 bis Oktober 2017, Entscheidungen des Kartellgerichts von 2020 bis März 2026.
Aktueller Stand
Die Verfahren über Geldbußen sind abgeschlossen. Über Schadenersatz entscheiden die Zivilgerichte, jeweils für einzelne Aufträge.
Beteiligte Baufirmen
Unter anderem STRABAG, PORR, Swietelsky, HABAU-Gruppe, Granit-Gruppe, Leyrer + Graf und Gebrüder Haider
Bauvorhaben
Straßen-, Brücken-, Kanal- und Leitungsbau, Wohn- und Bürogebäude, Schulen, Kraftwerke und mehr
Gericht
Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht

Was ist das Baukartell in Österreich?

Ein Kartell ist eine verbotene Absprache zwischen Firmen, die eigentlich im Wettbewerb stehen sollten. Im Baukartell haben sich Baufirmen von mindestens Juli 2002 bis Oktober 2017 bei Ausschreibungen abgestimmt, statt gegeneinander anzubieten. Laut Bundeswettbewerbsbehörde betraf das ganz Österreich und tausende Bauvorhaben, vor allem im Straßenbau.

So liefen die Absprachen ab:

  • Die Firmen legten vorher fest, wer einen Auftrag bekommen soll und zu welchem Preis.
  • Die anderen gaben Deckangebote ab: Angebote, die absichtlich teurer waren, damit der vereinbarte Gewinner als Billigstbieter den Zuschlag bekam.
  • Manche Firmen verzichteten nach Absprache ganz auf ein Angebot.
  • Wer einem anderen einen Auftrag überließ, bekam eine Gegenleistung, etwa einen Subauftrag. Darüber führten die Firmen teils ein Punktesystem wie ein Guthaben.

Wie wurde das Baukartell aufgedeckt?

Im Frühjahr 2017 durchsuchten die Bundeswettbewerbsbehörde und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Büros von Baufirmen, 2018 folgten weitere Durchsuchungen. Dabei wurden mehr als 70.000 Papierunterlagen und 57 Terabyte an Daten sichergestellt. Mehrere Firmen haben als Kronzeugen mit der Behörde zusammengearbeitet.

Welche Baufirmen waren am Baukartell beteiligt?

Gegen 27 Unternehmen hat das Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde eine Geldbuße verhängt oder den Verstoß festgestellt. Zu den höchsten Geldbußen gehören:

  • STRABAG: 146 Mio. Euro (März 2026, davor 45,37 Mio. Euro im Jahr 2021)
  • PORR: 62,35 Mio. Euro (2022)
  • Swietelsky: 27,15 Mio. Euro (2023)
  • HABAU-Gruppe mit Held & Francke, ÖSTU-STETTIN und STRAKA: 26,33 Mio. Euro (2020)
  • Granit-Gruppe: 9,8 Mio. Euro (2023)
  • Leyrer + Graf: 5,8 Mio. Euro (2024)
  • Pittel + Brausewetter: 4,81 Mio. Euro (2023)
  • Gebrüder Haider: 3,51 Mio. Euro (2024)

Welche Firmen wurden noch bestraft?

Kleinere Geldbußen trafen unter anderem Traunfellner, Fröschl, Hitthaller + Trixl, STEINER BAU, Leithäusl, Bodner, Beyer und Mandlbauer, Pfnier, Pusiol, Schwartz, Gartner-Schiener, Pichler, Malaschofsky, Marko, Neumayer, Kienzl und Eibel. Gegen den ersten Kronzeugen Kostmann und gegen ABO Asphalt-Bau Oeynhausen hat das Kartellgericht den Verstoß festgestellt, ohne eine Geldbuße zu verhängen.

STRABAG: Warum die Kartellstrafe auf 146 Millionen Euro stieg

Die STRABAG war Kronzeuge und bekam 2021 deshalb eine geminderte Geldbuße von 45,37 Mio. Euro. Später kam heraus, dass sie Absprachen bei drei Hochbauprojekten nicht gemeldet hatte. Damit verlor sie den Status als Kronzeuge. Am 11. März 2026 hat das Kartellgericht die Geldbuße auf 146 Mio. Euro erhöht. Die STRABAG hat das akzeptiert, die Entscheidung ist rechtskräftig.

Welche Auftraggeber und Bauprojekte sind betroffen?

Laut Bundeswettbewerbsbehörde sind vor allem zahlreiche öffentliche, aber auch private Auftraggeber betroffen. Die Aufträge reichten bis zu 61 Mio. Euro. Abgesprochen wurde bei vielen Arten von Bauvorhaben:

  • Hochbau: Büro- und Wohngebäude, Schulen, Kasernen, Kraftwerke, Gebäude von Justizanstalten, Parkplätze, Parks, Friedhöfe
  • Tiefbau: Straßenbau, Brückenbau, Erdbau, Gleisbau und Bahnhofsanlagen, Kanalbau, Leitungsbau

Wie erkenne ich, ob mein Bauprojekt betroffen war?

Die Entscheidungen des Kartellgerichts nennen die betroffenen Bauvorhaben. Allein zwei Firmen, gegen die das Kartellgericht im Februar 2022 entschieden hat, waren an 1.362 Bauvorhaben beteiligt. Das Kartellgericht muss seine rechtskräftigen Entscheidungen in der Ediktsdatei der Justiz veröffentlichen, dort sind sie unter dem Namen der Baufirma zu finden. Einen ersten Hinweis gibt, ob eine der genannten Firmen zwischen 2002 und 2017 einen Auftrag von Ihnen bekommen oder sich daran beteiligt hat, etwa in einer Arbeitsgemeinschaft. Ob ein bestimmter Auftrag von Absprachen erfasst ist, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Schadenersatz nach dem Baukartell: Was das Gesetz vorsieht

Das Kartellgericht hat nur über die Geldbußen entschieden, nicht über den Schaden der Auftraggeber. Wer wegen der Absprachen zu viel bezahlt hat, muss seinen Schaden selbst vor einem Zivilgericht geltend machen. Nach dem Kartellgesetz gilt dabei:

  • Bindung an das Kartellgericht: Das Zivilgericht ist an den festgestellten Verstoß gebunden. Der Auftraggeber muss also nicht noch einmal beweisen, dass es die Absprachen gab.
  • Gemeinsame Haftung: Firmen, die gemeinsam gegen das Kartellverbot verstoßen haben, haften grundsätzlich gemeinsam für den ganzen Schaden. Für Kronzeugen und manche kleinere Unternehmen gibt es Ausnahmen.
  • Schaden ist der Mehrpreis: Gemeint ist vor allem der Aufschlag, den der Auftraggeber wegen der Absprachen gegenüber einem Preis im freien Wettbewerb bezahlt hat.
  • Für Schäden, die vor dem 27. Dezember 2016 entstanden sind, gelten teils noch die älteren Regeln. Das betrifft die meisten Aufträge aus dem Baukartell.

Was haben Gerichte zum Schadenersatz bisher entschieden?

Im Frühjahr 2026 hat das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht über erste Schadenersatzklagen aus dem Baukartell entschieden. In einem Fall hat es bestätigt, dass die Feststellungen des Kartellgerichts im Schadenersatzprozess binden (15 R 6/26a). Die Klage selbst, eine vereinbarte Vertragsstrafe für Angebote, die nicht zum Zug kamen, hat es abgewiesen.

In einem anderen Fall ging es um den Bau von zwei Wasserkraftwerken. Das Gericht wies die Klage ab, weil die Klägerinnen die tatsächlich bezahlten Preise nicht genau genug dargelegt hatten (1 R 29/26f). Ob es einen Preisaufschlag gab, wäre nach dem Gericht erst im Beweisverfahren zu klären gewesen.

Welche Unterlagen braucht man für Schadenersatz?

Nach der Rechtsprechung muss ein Kläger darlegen, welchen Preis er für den betroffenen Auftrag tatsächlich bezahlt hat. Nur daraus lässt sich der Aufschlag berechnen. Wichtig sind deshalb vor allem:

  • Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen mit den Angeboten aller Bieter
  • Bauverträge und Zusatzaufträge
  • Schlussrechnungen und Zahlungsnachweise

Verjährung: Wie lange kann man Schadenersatz verlangen?

Nach dem Kartellgesetz verjährt ein Anspruch auf Schadenersatz grundsätzlich fünf Jahre, nachdem der Geschädigte vom Schaden, vom Verstoß und von der verantwortlichen Firma weiß oder wissen müsste. Solange die Wettbewerbsbehörde ermittelt oder ein Verfahren über den Verstoß läuft, ist die Frist gehemmt. Die Hemmung endet ein Jahr nach dem rechtskräftigen Ende dieses Verfahrens.

Die ersten Entscheidungen im Baukartell sind schon 2020 und 2021 rechtskräftig geworden. Für ältere Schäden gelten teils andere Fristen. Ob ein Anspruch noch durchsetzbar ist, hängt vom einzelnen Auftrag und der beteiligten Firma ab und kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Aktueller Stand im Baukartell 2026

Mit der Entscheidung gegen die STRABAG im März 2026 und einer letzten Geldbuße gegen die Bauunternehmung Marko Ende März 2026 sind laut Bundeswettbewerbsbehörde keine Verfahren mehr beim Kartellgericht anhängig. Damit steht fest, welche Firmen am Kartell beteiligt waren. Offen ist, wie viel Schaden einzelne Auftraggeber erlitten haben. Darüber entscheiden die Zivilgerichte für jeden Auftrag gesondert.

Die wichtigsten Daten

  1. Hausdurchsuchungen bei Baufirmen

    Bundeswettbewerbsbehörde und Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft stellen umfangreiche Unterlagen und Daten sicher, 2018 folgen weitere Durchsuchungen.[1]

  2. Erste Geldbuße: 26,33 Mio. Euro gegen die HABAU-Gruppe

    Betroffen sind HABAU, Held & Francke, ÖSTU-STETTIN und STRAKA.[1]

  3. Kartellgericht: 45,37 Mio. Euro gegen die STRABAG

    Als Kronzeuge bekommt die STRABAG zunächst eine geminderte Geldbuße. Die Absprachen reichten von Juli 2002 bis Oktober 2017.[2][1]

  4. Kartellgericht: 62,35 Mio. Euro gegen die PORR-Gruppe

    Die PORR-Gruppe hatte ihre Beteiligung eingeräumt. Seit April 2022 ist die Entscheidung rechtskräftig.[1][4]

  5. Kartellobergericht: Verfahren gegen die STRABAG wird neu aufgerollt

    Die Behörde hatte neue Hinweise auf nicht gemeldete Absprachen. Das Kartellgericht muss den Fall neu behandeln.[1][2]

  6. Kartellgericht: 27,15 Mio. Euro gegen Swietelsky

    Swietelsky hatte als Kronzeuge mit der Behörde zusammengearbeitet.[1]

  7. Kartellgericht erhöht die Geldbuße gegen die STRABAG auf 146 Mio. Euro

    Die STRABAG verliert den Kronzeugenstatus. Die Entscheidung ist rechtskräftig.[2]

  8. Letzte Geldbuße im Baukartell

    Nach der Geldbuße gegen die Bauunternehmung Marko sind keine Verfahren mehr beim Kartellgericht anhängig.[3][1]

  9. Oberlandesgericht Wien entscheidet über erste Schadenersatzklagen

    Die Feststellungen des Kartellgerichts binden. Kläger müssen aber genau darlegen, was sie tatsächlich bezahlt haben.[5][6]

Der Ablauf

In drei Schritten zu Ihrem Recht.

  1. Schritt 1

    Fall einreichen

    Beantworten Sie über das Formular einige Fragen zu Ihrem Fall. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich.

  2. Symbolbild: Rechtsanwalt
    Schritt 2

    Anwalt übernimmt Ihren Fall

    Ein spezialisierter österreichischer Rechtsanwalt setzt Ihren Anspruch durch. Bonadis organisiert das Verfahren.

  3. Schritt 3

    Auszahlung erhalten

    Wann und in welcher Höhe, regelt Ihre Vereinbarung mit Bonadis.

Häufige Fragen zum Baukartell in Österreich

Was ist das Baukartell?

Eine verbotene Absprache von Baufirmen in Österreich von mindestens Juli 2002 bis Oktober 2017. Die Firmen legten bei Ausschreibungen vorher fest, wer den Auftrag bekommt und zu welchem Preis, die anderen legten absichtlich teurere Angebote. Betroffen waren tausende Bauvorhaben im Hoch- und Tiefbau.

Welche Firmen waren am Baukartell beteiligt?

Das Kartellgericht hat gegen 27 Unternehmen Geldbußen verhängt oder den Verstoß festgestellt, darunter STRABAG, PORR, Swietelsky, die HABAU-Gruppe, die Granit-Gruppe, Leyrer + Graf, Pittel + Brausewetter und Gebrüder Haider.

Warum muss die STRABAG 146 Millionen Euro Strafe zahlen?

Die STRABAG war Kronzeuge und bekam 2021 eine geminderte Geldbuße von 45,37 Mio. Euro. Weil sie Absprachen bei drei Hochbauprojekten nicht gemeldet hatte, verlor sie den Kronzeugenstatus. Im März 2026 hat das Kartellgericht die Geldbuße deshalb rechtskräftig auf 146 Mio. Euro erhöht.

Welche Kartellstrafen wurden im Baukartell verhängt?

Die höchsten Geldbußen trafen die STRABAG mit 146 Mio. Euro, die PORR-Gruppe mit 62,35 Mio. Euro, Swietelsky mit 27,15 Mio. Euro und die HABAU-Gruppe mit 26,33 Mio. Euro. Dazu kommen Geldbußen gegen mehr als 20 weitere Firmen.

Wer ist vom Baukartell geschädigt?

Laut Bundeswettbewerbsbehörde vor allem zahlreiche öffentliche, aber auch private Auftraggeber, etwa bei Straßen-, Brücken- und Kanalbau, Wohn- und Bürogebäuden, Schulen oder Kraftwerken. Ob ein bestimmter Auftrag betroffen war, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Bekommt man im Baukartell automatisch Schadenersatz?

Nein. Das Kartellgericht hat nur über Geldbußen entschieden, die an den Staat gehen. Den eigenen Schaden muss jeder Auftraggeber selbst vor einem Zivilgericht geltend machen.

Muss ich die Absprachen selbst beweisen?

Den Verstoß nicht: Das Zivilgericht ist an die Feststellungen des Kartellgerichts gebunden. Darlegen muss der Auftraggeber aber, welcher Auftrag betroffen war und welchen Preis er tatsächlich bezahlt hat.

Ist der Schadenersatz aus dem Baukartell schon verjährt?

Das hängt vom einzelnen Auftrag ab. Nach dem Kartellgesetz gilt grundsätzlich eine Frist von fünf Jahren ab Kenntnis, die während des Verfahrens der Wettbewerbsbehörde gehemmt ist. Für ältere Schäden gelten teils andere Regeln. Ob ein Anspruch noch durchsetzbar ist, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Können auch private Bauherren und Bauträger Schadenersatz verlangen?

Das Kartell betraf laut Bundeswettbewerbsbehörde öffentliche und private Ausschreibungen. Das Gesetz unterscheidet beim Schadenersatz nicht zwischen öffentlichen und privaten Auftraggebern. Ob in einem bestimmten Fall ein Schaden entstanden ist, kann nur im Einzelfall geprüft werden.

Was kostet mich eine Anfrage bei Bonadis?

Nichts. Die Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Kunde von Bonadis werden Sie erst, wenn Sie eine Vereinbarung mit uns unterschreiben.

Quellen

  1. FAQ Baukartell: Ermittlungen der Bundeswettbewerbsbehörde (März 2026), Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), März 2026
  2. Medieninformation: Kartellgericht trifft neuerliche Entscheidung wegen wettbewerbswidriger Absprachen in der Baubranche nach Verlust des Kronzeugenstatus, Oberlandesgericht Wien, 11.03.2026
  3. Baukartell-Update: Kartellgericht verhängt Geldbuße iHv EUR 103.000 gegen Bauunternehmung Marko, Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), 27.03.2026
  4. Baukartell: Entscheidung gegen PORR Group rechtskräftig, Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), 04.04.2022
  5. OLG Wien 27.04.2026, 15 R 6/26a (Vertragsstrafe und Bindungswirkung im Baukartell), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 27.04.2026
  6. OLG Wien 07.05.2026, 1 R 29/26f (Schadenersatz nach Preisabsprachen beim Kraftwerksbau), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), 07.05.2026
  7. Kartellgesetz 2005, § 37e (gemeinsame Haftung mehrerer Ersatzpflichtiger), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
  8. Kartellgesetz 2005, § 37h (Verjährung), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
  9. Kartellgesetz 2005, § 37i (Bindung an die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
  10. Kartellgesetz 2005, § 37 (Veröffentlichung in der Ediktsdatei), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
  11. Kartellgesetz 2005, § 86 Abs. 9 (Übergangsrecht für Schäden vor dem 27.12.2016), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

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