Was ist das Baukartell in Österreich?
Ein Kartell ist eine verbotene Absprache zwischen Firmen, die eigentlich im Wettbewerb stehen sollten. Im Baukartell haben sich Baufirmen von mindestens Juli 2002 bis Oktober 2017 bei Ausschreibungen abgestimmt, statt gegeneinander anzubieten. Laut Bundeswettbewerbsbehörde betraf das ganz Österreich und tausende Bauvorhaben, vor allem im Straßenbau.
So liefen die Absprachen ab:
- Die Firmen legten vorher fest, wer einen Auftrag bekommen soll und zu welchem Preis.
- Die anderen gaben Deckangebote ab: Angebote, die absichtlich teurer waren, damit der vereinbarte Gewinner als Billigstbieter den Zuschlag bekam.
- Manche Firmen verzichteten nach Absprache ganz auf ein Angebot.
- Wer einem anderen einen Auftrag überließ, bekam eine Gegenleistung, etwa einen Subauftrag. Darüber führten die Firmen teils ein Punktesystem wie ein Guthaben.
Wie wurde das Baukartell aufgedeckt?
Im Frühjahr 2017 durchsuchten die Bundeswettbewerbsbehörde und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Büros von Baufirmen, 2018 folgten weitere Durchsuchungen. Dabei wurden mehr als 70.000 Papierunterlagen und 57 Terabyte an Daten sichergestellt. Mehrere Firmen haben als Kronzeugen mit der Behörde zusammengearbeitet.
Welche Baufirmen waren am Baukartell beteiligt?
Gegen 27 Unternehmen hat das Kartellgericht auf Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde eine Geldbuße verhängt oder den Verstoß festgestellt. Zu den höchsten Geldbußen gehören:
- STRABAG: 146 Mio. Euro (März 2026, davor 45,37 Mio. Euro im Jahr 2021)
- PORR: 62,35 Mio. Euro (2022)
- Swietelsky: 27,15 Mio. Euro (2023)
- HABAU-Gruppe mit Held & Francke, ÖSTU-STETTIN und STRAKA: 26,33 Mio. Euro (2020)
- Granit-Gruppe: 9,8 Mio. Euro (2023)
- Leyrer + Graf: 5,8 Mio. Euro (2024)
- Pittel + Brausewetter: 4,81 Mio. Euro (2023)
- Gebrüder Haider: 3,51 Mio. Euro (2024)
Welche Firmen wurden noch bestraft?
Kleinere Geldbußen trafen unter anderem Traunfellner, Fröschl, Hitthaller + Trixl, STEINER BAU, Leithäusl, Bodner, Beyer und Mandlbauer, Pfnier, Pusiol, Schwartz, Gartner-Schiener, Pichler, Malaschofsky, Marko, Neumayer, Kienzl und Eibel. Gegen den ersten Kronzeugen Kostmann und gegen ABO Asphalt-Bau Oeynhausen hat das Kartellgericht den Verstoß festgestellt, ohne eine Geldbuße zu verhängen.
STRABAG: Warum die Kartellstrafe auf 146 Millionen Euro stieg
Die STRABAG war Kronzeuge und bekam 2021 deshalb eine geminderte Geldbuße von 45,37 Mio. Euro. Später kam heraus, dass sie Absprachen bei drei Hochbauprojekten nicht gemeldet hatte. Damit verlor sie den Status als Kronzeuge. Am 11. März 2026 hat das Kartellgericht die Geldbuße auf 146 Mio. Euro erhöht. Die STRABAG hat das akzeptiert, die Entscheidung ist rechtskräftig.
Welche Auftraggeber und Bauprojekte sind betroffen?
Laut Bundeswettbewerbsbehörde sind vor allem zahlreiche öffentliche, aber auch private Auftraggeber betroffen. Die Aufträge reichten bis zu 61 Mio. Euro. Abgesprochen wurde bei vielen Arten von Bauvorhaben:
- Hochbau: Büro- und Wohngebäude, Schulen, Kasernen, Kraftwerke, Gebäude von Justizanstalten, Parkplätze, Parks, Friedhöfe
- Tiefbau: Straßenbau, Brückenbau, Erdbau, Gleisbau und Bahnhofsanlagen, Kanalbau, Leitungsbau
Wie erkenne ich, ob mein Bauprojekt betroffen war?
Die Entscheidungen des Kartellgerichts nennen die betroffenen Bauvorhaben. Allein zwei Firmen, gegen die das Kartellgericht im Februar 2022 entschieden hat, waren an 1.362 Bauvorhaben beteiligt. Das Kartellgericht muss seine rechtskräftigen Entscheidungen in der Ediktsdatei der Justiz veröffentlichen, dort sind sie unter dem Namen der Baufirma zu finden. Einen ersten Hinweis gibt, ob eine der genannten Firmen zwischen 2002 und 2017 einen Auftrag von Ihnen bekommen oder sich daran beteiligt hat, etwa in einer Arbeitsgemeinschaft. Ob ein bestimmter Auftrag von Absprachen erfasst ist, kann nur im Einzelfall geprüft werden.
Schadenersatz nach dem Baukartell: Was das Gesetz vorsieht
Das Kartellgericht hat nur über die Geldbußen entschieden, nicht über den Schaden der Auftraggeber. Wer wegen der Absprachen zu viel bezahlt hat, muss seinen Schaden selbst vor einem Zivilgericht geltend machen. Nach dem Kartellgesetz gilt dabei:
- Bindung an das Kartellgericht: Das Zivilgericht ist an den festgestellten Verstoß gebunden. Der Auftraggeber muss also nicht noch einmal beweisen, dass es die Absprachen gab.
- Gemeinsame Haftung: Firmen, die gemeinsam gegen das Kartellverbot verstoßen haben, haften grundsätzlich gemeinsam für den ganzen Schaden. Für Kronzeugen und manche kleinere Unternehmen gibt es Ausnahmen.
- Schaden ist der Mehrpreis: Gemeint ist vor allem der Aufschlag, den der Auftraggeber wegen der Absprachen gegenüber einem Preis im freien Wettbewerb bezahlt hat.
- Für Schäden, die vor dem 27. Dezember 2016 entstanden sind, gelten teils noch die älteren Regeln. Das betrifft die meisten Aufträge aus dem Baukartell.
Was haben Gerichte zum Schadenersatz bisher entschieden?
Im Frühjahr 2026 hat das Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht über erste Schadenersatzklagen aus dem Baukartell entschieden. In einem Fall hat es bestätigt, dass die Feststellungen des Kartellgerichts im Schadenersatzprozess binden (15 R 6/26a). Die Klage selbst, eine vereinbarte Vertragsstrafe für Angebote, die nicht zum Zug kamen, hat es abgewiesen.
In einem anderen Fall ging es um den Bau von zwei Wasserkraftwerken. Das Gericht wies die Klage ab, weil die Klägerinnen die tatsächlich bezahlten Preise nicht genau genug dargelegt hatten (1 R 29/26f). Ob es einen Preisaufschlag gab, wäre nach dem Gericht erst im Beweisverfahren zu klären gewesen.
Welche Unterlagen braucht man für Schadenersatz?
Nach der Rechtsprechung muss ein Kläger darlegen, welchen Preis er für den betroffenen Auftrag tatsächlich bezahlt hat. Nur daraus lässt sich der Aufschlag berechnen. Wichtig sind deshalb vor allem:
- Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen mit den Angeboten aller Bieter
- Bauverträge und Zusatzaufträge
- Schlussrechnungen und Zahlungsnachweise
Verjährung: Wie lange kann man Schadenersatz verlangen?
Nach dem Kartellgesetz verjährt ein Anspruch auf Schadenersatz grundsätzlich fünf Jahre, nachdem der Geschädigte vom Schaden, vom Verstoß und von der verantwortlichen Firma weiß oder wissen müsste. Solange die Wettbewerbsbehörde ermittelt oder ein Verfahren über den Verstoß läuft, ist die Frist gehemmt. Die Hemmung endet ein Jahr nach dem rechtskräftigen Ende dieses Verfahrens.
Die ersten Entscheidungen im Baukartell sind schon 2020 und 2021 rechtskräftig geworden. Für ältere Schäden gelten teils andere Fristen. Ob ein Anspruch noch durchsetzbar ist, hängt vom einzelnen Auftrag und der beteiligten Firma ab und kann nur im Einzelfall geprüft werden.
Aktueller Stand im Baukartell 2026
Mit der Entscheidung gegen die STRABAG im März 2026 und einer letzten Geldbuße gegen die Bauunternehmung Marko Ende März 2026 sind laut Bundeswettbewerbsbehörde keine Verfahren mehr beim Kartellgericht anhängig. Damit steht fest, welche Firmen am Kartell beteiligt waren. Offen ist, wie viel Schaden einzelne Auftraggeber erlitten haben. Darüber entscheiden die Zivilgerichte für jeden Auftrag gesondert.
Die wichtigsten Daten
Hausdurchsuchungen bei Baufirmen
Bundeswettbewerbsbehörde und Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft stellen umfangreiche Unterlagen und Daten sicher, 2018 folgen weitere Durchsuchungen.[1]
Erste Geldbuße: 26,33 Mio. Euro gegen die HABAU-Gruppe
Betroffen sind HABAU, Held & Francke, ÖSTU-STETTIN und STRAKA.[1]
Kartellgericht: 45,37 Mio. Euro gegen die STRABAG
Als Kronzeuge bekommt die STRABAG zunächst eine geminderte Geldbuße. Die Absprachen reichten von Juli 2002 bis Oktober 2017.[2][1]
Kartellgericht: 62,35 Mio. Euro gegen die PORR-Gruppe
Die PORR-Gruppe hatte ihre Beteiligung eingeräumt. Seit April 2022 ist die Entscheidung rechtskräftig.[1][4]
Kartellobergericht: Verfahren gegen die STRABAG wird neu aufgerollt
Die Behörde hatte neue Hinweise auf nicht gemeldete Absprachen. Das Kartellgericht muss den Fall neu behandeln.[1][2]
Kartellgericht: 27,15 Mio. Euro gegen Swietelsky
Swietelsky hatte als Kronzeuge mit der Behörde zusammengearbeitet.[1]
Kartellgericht erhöht die Geldbuße gegen die STRABAG auf 146 Mio. Euro
Die STRABAG verliert den Kronzeugenstatus. Die Entscheidung ist rechtskräftig.[2]
Letzte Geldbuße im Baukartell
Nach der Geldbuße gegen die Bauunternehmung Marko sind keine Verfahren mehr beim Kartellgericht anhängig.[3][1]
Oberlandesgericht Wien entscheidet über erste Schadenersatzklagen
Die Feststellungen des Kartellgerichts binden. Kläger müssen aber genau darlegen, was sie tatsächlich bezahlt haben.[5][6]


