Was ist die Servicepauschale?
Die Servicepauschale ist eine Gebühr, die Handy- und Internetanbieter zusätzlich zur monatlichen Grundgebühr verlangt haben, meist einmal im Jahr auf der Rechnung. Je nach Anbieter hieß sie auch SIM-Pauschale, Mobile-Service-Pauschale oder Serviceentgelt. Sie war bei Handyverträgen ebenso üblich wie bei Internet für zuhause.
Die Anbieter sagen, damit seien Leistungen abgegolten wie der Tausch der SIM-Karte, die Auskunft über PIN und PUK, das Sperren bei Verlust oder Kopien von Rechnungen. Bezahlt wurde die Pauschale aber immer, egal ob jemand eine dieser Leistungen genutzt hat oder nicht. Genau daran setzen die Urteile an.
Wie hoch war die Servicepauschale bei A1, Magenta und Drei?
A1 hat die Servicepauschale 2011 als erster Anbieter eingeführt, Magenta (damals T-Mobile) und Drei folgten. Die Beträge lagen je nach Anbieter und Jahr meist zwischen 20 und 35 € pro Jahr und Vertrag. Zuletzt, also kurz vor der Abschaffung für neue Verträge, waren es:
- A1: 34,90 € pro Jahr. Bei der A1-Marke bob 25 €, bei Red Bull Mobile 34,90 €.
- Magenta (früher T-Mobile): 33 € pro Jahr für Handy- und Internettarife.
- Drei: 27 € pro Jahr.
Betrifft das auch Internet und Festnetz?
Ja. Die Servicepauschale wurde nicht nur bei Handyverträgen verrechnet, sondern auch bei Internet für zuhause. Eines der Wiener Urteile betrifft einen Internetvertrag von T-Mobile aus dem Jahr 2015. Auch die Verbandsklagen umfassen Handy und Breitband-Internet.
Wann wurde die Servicepauschale abgeschafft?
Die drei großen Anbieter haben die Servicepauschale nur für neue Verträge gestrichen und dafür meist die monatlichen Preise angepasst:
- Magenta: keine Servicepauschale bei Verträgen, die ab 6. November 2023 abgeschlossen wurden.
- Drei: keine Servicepauschale bei Neuanmeldung oder Tarifwechsel ab 15. Februar 2024.
- A1: keine Servicepauschale bei neuen Verträgen ab 21. Februar 2024, ebenso bei bob und Red Bull Mobile.
Zahlen alte Verträge die Servicepauschale weiter?
Ja, oft. Wer einen älteren Vertrag hat und nicht in einen neuen Tarif gewechselt ist, bekommt die Servicepauschale in vielen Fällen weiterhin einmal im Jahr verrechnet. Darüber wurde noch 2025 und 2026 berichtet.
Ist die Servicepauschale zulässig? Was Gerichte entschieden haben
Den Anstoß gab ein Urteil zu Fitnessstudios. Seit 2024 haben Gerichte in Wien in mehreren Einzelfällen gegen die Servicepauschale im Mobilfunk entschieden. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs zum Mobilfunk gibt es noch nicht.
OGH 2022: Servicepauschale bei Fitnessstudios unzulässig
Im Oktober 2022 hat der Oberste Gerichtshof eine halbjährliche Servicepauschale von 19,90 € in einem Fitnessstudio für unzulässig erklärt (4 Ob 62/22d). Der Grund: Sie wurde verlangt, egal ob jemand die Leistungen genutzt hat, und dieselben Leistungen waren ohnehin schon im Monatsbeitrag enthalten. Eine solche Gebühr ohne konkrete Kosten oder Leistungen benachteiligt die Kunden grob und ist deshalb unwirksam.
Urteile 2024: Gerichte übertragen das auf den Mobilfunk
Im April 2024 hat das Bezirksgericht für Handelssachen Wien die Gedanken aus dem Fitnessstudio-Urteil auf den Mobilfunk übertragen: Die Servicepauschale benachteiligt die Kunden grob, weil sie unabhängig davon verlangt wird, ob die genannten Leistungen genutzt werden, und weil ihr keine konkrete Leistung gegenübersteht. Bis Sommer 2024 gab es sechs rechtskräftige Urteile in Einzelfällen, drei gegen Magenta und drei gegen A1. In mehreren hundert weiteren Fällen haben A1, Magenta und Drei die Pauschale zurückgezahlt, bevor es zu einem Urteil kam. Was das für den einzelnen Anbieter heißt, steht weiter unten.
Darf der Anbieter kündigen, wenn ich die Servicepauschale zurückfordere?
Nein, so das Bezirksgericht für Handelssachen Wien in einem der Verfahren von 2024. T-Mobile hatte Kunden, die ihr Geld zurückverlangten, den Vertrag gekündigt. Das Gericht hielt das für unzulässig: Telekomanbieter dürfen Verträge nicht ohne sachlichen Grund kündigen, und wer seine Rechte vor Gericht verfolgt, liefert keinen solchen Grund.
Warum halten die Anbieter die Pauschale für zulässig?
Die Anbieter verweisen darauf, dass die Regulierungsbehörde RTR die Entgelte geprüft und nie beanstandet habe. Die RTR hat 2024 selbst gesagt, sie gehe von der Zulässigkeit aus, die Entscheidung liege aber bei den Gerichten.
Kann man die Servicepauschale zurückfordern?
In den bisherigen Urteilen ja: Die Gerichte haben die Anbieter verurteilt, die bezahlten Pauschalen zurückzuzahlen. Diese Urteile gelten aber nur für die Kunden, die geklagt haben. Für alle anderen gibt es noch keine Entscheidung, die automatisch wirkt. Ob und wie viel in einem bestimmten Vertrag zurückverlangt werden kann, kann nur im Einzelfall geprüft werden.
Wie weit zurück und wie lange kann man fordern?
Nach dem Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien vom April 2024 (10 C 55/24x) wurde die Servicepauschale ohne gültige Grundlage bezahlt. Solche Zahlungen können 30 Jahre lang zurückverlangt werden, nicht nur drei Jahre, wie T-Mobile meinte. Das betrifft auch Zahlungen aus länger zurückliegenden Jahren und Verträge, die schon beendet sind. Der Oberste Gerichtshof hat diese Frage für die Servicepauschale im Mobilfunk noch nicht entschieden.
Welche Unterlagen helfen?
Die Servicepauschale steht meist einmal im Jahr auf der Rechnung. Hilfreich sind deshalb Rechnungen, Vertrag oder Auftragsbestätigung und, falls vorhanden, Schreiben des Anbieters zur Servicepauschale. Ältere Rechnungen finden sich oft noch im Kundenportal oder in der App des Anbieters.
Servicepauschale bei A1 zurückfordern (auch bob und Red Bull Mobile)
A1 hat die Servicepauschale 2011 als erster Anbieter eingeführt. Zuletzt waren es 34,90 € pro Jahr. Früher war der Betrag teils niedriger: A1 hat etwa eine Mobile-Service-Pauschale von 21,90 € im Jahr beworben. Das zeigt ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von 2021, nach dem A1 die anteilige Pauschale im monatlichen Gesamtpreis nennen muss (4 Ob 86/21g). Über die Zulässigkeit der Pauschale selbst hat der Oberste Gerichtshof damals nicht entschieden.
Bis Sommer 2024 gab es drei rechtskräftige Urteile gegen A1 in Einzelfällen. In zwei Fällen hat A1 die Rückzahlung vor Gericht ausdrücklich anerkannt. Trotzdem schreibt A1 auf seiner Website, man werde Rückforderungen bis zu einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nicht nachkommen. Für neue Verträge ab 21. Februar 2024 verlangt A1 keine Servicepauschale mehr.
Gilt das auch für bob und Red Bull Mobile?
bob und Red Bull Mobile sind Marken von A1. Auch dort wurde eine jährliche Servicepauschale verrechnet, zuletzt 25 € bei bob und 34,90 € bei Red Bull Mobile. Wie bei A1 fiel sie für neue Verträge ab 21. Februar 2024 weg.
Servicepauschale bei Magenta zurückfordern (früher T-Mobile)
Bei Magenta waren es zuletzt 33 € pro Jahr, für Handy- und Internettarife. Bei einem Internetvertrag von T-Mobile aus einem der Wiener Verfahren kostete das Serviceentgelt bis Mai 2021 monatlich 1,25 €, danach 27 € im Jahr. Magenta hat die Servicepauschale als erster der drei Anbieter gestrichen: Verträge ab 6. November 2023 enthalten sie nicht mehr.
Gegen Magenta gibt es die bekanntesten Urteile. Im April 2024 hat das Bezirksgericht für Handelssachen Wien in zwei Musterprozessen entschieden, dass Magenta die bezahlten Pauschalen zurückzahlen muss (6 C 690/23y und 10 C 55/24x). Magenta hat keine Berufung eingelegt, die Urteile sind rechtskräftig. Bis Sommer 2024 kam ein drittes Urteil gegen Magenta dazu.
Magenta schreibt heute, es bestehe derzeit grundsätzlich kein Anspruch auf Rückforderung, man sei aber an unkomplizierten Lösungen interessiert.
Gilt das auch für Internet von Magenta?
Ja. Eines der rechtskräftigen Urteile vom April 2024 betrifft einen Internetvertrag von T-Mobile aus dem Jahr 2015. In diesem Verfahren hat das Gericht auch entschieden, dass die Rückforderung 30 Jahre möglich ist.
Servicepauschale bei Drei zurückfordern
Drei hat zuletzt 27 € pro Jahr verlangt. Bei Neuanmeldung oder Tarifwechsel ab 15. Februar 2024 fällt die Servicepauschale weg. Seither verrechnet Drei einzelne Leistungen wie den Tausch der SIM-Karte nur noch, wenn sie genutzt werden. Wer in einen Tarif ohne Servicepauschale wechselt, bekommt laut Drei die schon bezahlte Pauschale des alten Tarifs nicht nachträglich erstattet.
Drei schreibt, es gebe noch kein Urteil, das in der Sache über die Servicepauschale entschieden habe, und man werde sich an rechtskräftige Entscheidungen halten. Über die Servicepauschale von Drei entscheidet das Handelsgericht Wien in einer Verbandsklage, die noch nicht abgeschlossen ist.
Gibt es schon ein Urteil gegen Drei?
Ein veröffentlichtes Urteil gegen Drei zur Servicepauschale haben wir nicht gefunden (Stand Oktober 2026). Die sechs bekannten Urteile von 2024 betreffen Magenta und A1. Berichten zufolge hat aber auch Drei in Einzelfällen die Pauschale zurückgezahlt, bevor es zu einem Urteil kam. Ob in einem Vertrag mit Drei etwas zurückverlangt werden kann, kann nur im Einzelfall geprüft werden.
Aktueller Stand: Verbandsklagen gegen A1, Magenta und Drei
Im Jänner 2024 wurden beim Handelsgericht Wien Verbandsklagen gegen A1, Magenta und Drei eingebracht. Eine Verbandsklage prüft die Vertragsklauseln für alle Kunden, nicht nur für einen einzelnen Fall. Verlangt wird, dass die Anbieter die Servicepauschale nicht mehr verwenden und bereits bezahlte Beträge von sich aus zurückzahlen. Die Klagen umfassen Handy und Breitband-Internet.
Im März 2025 lagen die Verfahren noch in der ersten Instanz, ein endgültiges Urteil wurde nicht vor 2026 erwartet. Ein rechtskräftiges Urteil in den Verbandsklagen haben wir bis heute nicht gefunden (Stand Oktober 2026). Ein Vergleich vom März 2025 über andere Gebühren und Spesen bei A1 und Drei umfasst die Servicepauschale ausdrücklich nicht.
Die wichtigsten Daten
Einführung der jährlichen Servicepauschale
A1 führt als erster großer Anbieter eine jährliche Servicepauschale ein, Magenta (damals T-Mobile) und Drei folgen. Die Beträge liegen meist zwischen 20 und 35 € im Jahr.[10][5]
Oberster Gerichtshof: Pauschale gehört in den Monatspreis (4 Ob 86/21g)
In der Werbung von A1 muss der monatliche Gesamtpreis den anteiligen Betrag der jährlichen Servicepauschale enthalten. Über die Zulässigkeit der Pauschale selbst entscheidet der OGH nicht.[2]
Oberster Gerichtshof: Servicepauschale im Fitnessstudio unzulässig (4 Ob 62/22d)
Eine Pauschale ohne konkrete Kosten oder Leistungen benachteiligt die Kunden grob.[1]
Magenta streicht die Servicepauschale für neue Verträge
Verträge ab diesem Tag enthalten keine Servicepauschale mehr. Bestehende Verträge zahlen weiter.[13][11]
Verbandsklagen gegen A1, Magenta und Drei
Beim Handelsgericht Wien werden Verbandsklagen gegen die Servicepauschale bei Handy und Breitband-Internet eingebracht.[7][12]
Drei und A1 streichen die Servicepauschale für neue Verträge
Drei ab 15. Februar, A1 samt bob und Red Bull Mobile ab 21. Februar 2024. Ältere Verträge zahlen weiter.[14][15][10][12]
Bezirksgericht für Handelssachen Wien: Magenta muss zurückzahlen
In zwei Musterprozessen erklärt das Gericht die Servicepauschale für unzulässig, sieht eine Frist von 30 Jahren für die Rückforderung und untersagt Kündigungen wegen der Rückforderung (6 C 690/23y, 10 C 55/24x). Die Urteile sind rechtskräftig.[3][6][4]
Sechs Urteile gegen Magenta und A1
Drei Urteile gegen Magenta und drei gegen A1, alle rechtskräftig. In mehreren hundert Fällen zahlen die Anbieter vor einem Urteil zurück.[5][4]
Verbandsklagen noch in der ersten Instanz
Alte Verträge zahlen die Servicepauschale weiter. Ein Vergleich über andere Gebühren bei A1 und Drei lässt die Servicepauschale ausdrücklich offen.[9][8]


